SBB Cargo International kündigt GAV

Ausgangslage

Nach Gesprächen aller Sozialpartner und der Leitung SBB Cargo International am 16. März 2022 hat der VSLF zugesagt, das Verhandlungsresultat nochmals zu würdigen und seine Position zu überdenken. Der Vorstand VSLF lehnt das Verhandlungsresultat zur Weiterentwicklung des GAV SBB Cargo International weiterhin ab.

Die zusätzlichen Belastungen ausschliesslich zum Nachteil der Lokführerinnen und Lokführer bleiben bestehen. Dass alle anderen Sozialpartner der VG zusammen mit der Leitung SBB CI dem Verhandlungsresultat zustimmen wollen, kann für den VSLF nicht Grund sein, für unsere Kollegen materielle Verschlechterungen zu akzeptieren.

Der VSLF hat während den GAV-Verhandlungen mehrfach darauf hingewiesen, dass eine Ausgeglichenheit bei den Lasten und Vorteilen aller betroffenen Angestellten innerhalb der Unternehmung gegeben sein muss. Dass mit dem neuen GAV die Unternehmung deutlich mehr Flexibilität vom fahrenden Personal erhält, hat sie auch so kommuniziert.
Dieses Verhandlungsresultat widerspricht auch dem Ziel von «Verbesserungen im Gesundheitsschutz sowie die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben» für alle Mitarbeitenden.

SBB Cargo International ist davon überzeugt, dass die ausgehandelten Anpassungen einen Mehrwert für die Mitarbeitenden und die Unternehmung bringen.

Kündigung des GAV / Versuche für eine Lösung

Der aktuelle GAV, mit dem alle Parteien nach eigener Aussage leben könnten, wurde heute von SBB Cargo International allen Vertragsparteien auf den 31. Dezember 2022 gekündigt. Dies geschah offenbar in Absprache mit den Personalverbänden KVöV, SEV und transfair ohne Einbezug des VSLF.

Gemäss Verhandlungs-Vereinbarung und GAV ist bei Nichteinigung über einen neuen GAV eine paritätische Schlichtungskommission einzuberufen. Diese Schlichtungskommission unterbreitet den Vertragsparteien Lösungsvorschläge. 

Der VSLF bedauert die Kündigung des immer als gut bezeichneten GAV und ist bereit für die Prüfung von Vorschlägen der Schlichtungskommission. Diese Kommission bietet die Möglichkeit, alle Argumente nochmals vertieft zu würdigen.

Der VSLF ist nach wie vor Sozialpartner und ist mit den Partnerverbänden der VG verbunden. So sind wir weiterhin eingeladen, dem Verhandlungsresultat jederzeit zuzustimmen.

Unabhängig vom Entscheid des VSLF ist folgendes festzuhalten:

  • Ein allfälliger neuer GAV ab 01.01.2023 für alle Angestellten inkl. den VSLF-Mitgliedern. Unabhängig, ob der VSLF mitunterzeichnet oder nicht.
  • Der Berufsrechtsschutz des VSLF besteht weiterhin vollumfänglich.

VSLF Nr. 713, 11. April 2022 RJ/HG