Neue Berufsbilder SBB Cargo: Zusatz zum Arbeitsvertrag

Zum kürzlich versendeten «Zusatz zum Arbeitsvertrag» für das Lokpersonal Kat. B bei SBB Cargo, welcher die Zusatzausbildungen «Betriebliche Zuguntersuchung BZU», «Prüfer Wagenladung PWL», «Funkfernsteuerung FF» und die Sprachkompetenzen im Weisungsrecht enthält, sind viele Rückfragen eingegangen.

Für vertiefte Informationen zu den Verhandlungen zur Übernahme des Lohnsystem bei SBB Cargo verweisen wir auf den VSLF NL Nr. 728.

Grosse unentgeltliche Mehrleistungen

Es trifft zu, dass nach Auffassung von SBB Cargo grosse Mehrleistungen im Weisungsrecht zu leisten sind, ohne dass diese entschädigt werden.

HR von SBB Cargo begründet dies damit, dass es nach ihrem Kompetenzraster der neuen Stellenbeschriebe keine zusätzliche Funktionsstufe ergeben würde. Dies zeigt aus unserer Sicht, dass das System von HR nicht die Realität abbildet. Es widerspricht auch der Zusage der SBB, das Mehrleistungen grundsätzlich abgegolten werden. So wird eine Abbildung des Arbeitsmarktes und des Bedarfs an Arbeitsleistung nicht dargestellt.

Zusätzlich sind die Mehrbelastungen bei der Arbeit wie auch die Mehrbelastungen an Flexibilität und Arbeitszeiten in den letzten Jahren gestiegen, ohne dass dies in irgendeiner Form berücksichtig wurde.

Es gab Erklärungen, dass «politische» Löhne nicht zielgerichtet sind und der Lokführer Kat. B nach korrekter Beurteilung durch HR im Anforderungsniveau G statt H zu liegen kommen würde. Also rund 9,5% tiefer, wogegen wir allerdings erfolgreich interveniert haben. Die dahingegen durchgeführte Erhöhung der Lohnskalen der Anforderungsniveaus I bis M (+10%) bei den Verhandlungen zum Lohnsystem SBB / SBB Cargo per 1. Juni 2022 muss somit auch als «politisch» bezeichnet werden, da es sämtliche Berufsbilder beinhaltet.

Zusatz zum Arbeitsvertrag

Die Fragen sind berechtigt, ob dieser «Zusatz zum Arbeitsvertrag» unterzeichnet werden muss, ob bestimmte Stellen gestrichen werden können oder ob die Änderungen ohnehin automatisch in Kraft treten.

Eine derart weitreichende Änderung des Stellenbeschriebs als integraler Bestandteil des Arbeitsvertrages bedarf in in der Regel einer Änderungskündigung, welche auch rechtlich einklagbar wäre.

Wertschätzung

Zukünftig soll vom Lokpersonal grosse zusätzliche Mehrleistungen unentgeltlich geleistet werden. Dies wurde von HR so vorgegeben und von den anderen Sozialpartnern akzeptiert.

VSLF Nr. 730, 24. September 2022 MG/RF/HG