Unterzeichnung der Zusätze zum Arbeitsvertrag SBB Cargo

Der VSLF hat bezüglich der zu unterzeichnenden Zusätze zu den aktuellen Arbeitsverträgen beim Lokpersonal Kat. B ein Zuwarten empfohlen und die Leitung SBB Cargo angeschrieben. Wir akzeptieren nicht, dass das Lokpersonal massive zusätzliche Aufgaben übernehmen soll, ohne dafür entlöhnt zu werden. Siehe VSLF Newsletter Nr. 733 vom 13. Oktober 2022.

In der Antwort von CEO Desiré Baer bestätigt sie, dass wir uns übereinstimmen, dass SBB Cargo das SBB Lohnsystem, inkl. eines kürzeren und steileren Lohnanstieg für das Lokpersonal Kat. B, übernimmt.
Bezüglich der Einreihung und der Entschädigung für die Arbeitsleistung bestehen unterschiedliche Ansichten. Mit der Zusammenführung der Übernahme des Lohnsystems und der Überarbeitung der Berufsbilder wurden die Verhandlungen vermischt.

Über den Punkt, wo das Lokpersonal im neuen Lohnsystem zu liegen kommen wird, gibt es zwei Darstellungsmöglichkeiten, welche jedoch immer dasselbe Resultat ergeben.
Aussage 1: Das Lokpersonal erhält, analog SBB P, das Anforderungsniveau H. Das ist richtig, aber es sind die Zusatzfunktionen zu erfüllen und somit Mehrarbeit zu leisten.
Aussage 2: Das Lokpersonal wird nach der Funktionsbewertungen, welche HR allein durchführt, im Anforderungsniveau G eingereiht. Erst durch die Zusatzfunktionen erhält es das Anforderungsniveau H.

Nach Aussage 1 kann man den Lohn halten, muss aber mehr leisten.
Nach Aussage 2 erhält man den gleichen Lohn, wenn man mehr leistet.
Bei beiden Aussagen ist gleich, dass man ohne Mehrleistung im Anforderungsniveau G, also 9,5% tiefer, eingereiht werden würde. Oder wieder anders gesagt, wenn man im Anforderungsniveau H verbleibt, erhält man für die Mehrarbeiten nichts.

Die zusätzlichen unentgeltlichen Mehrleistungen sind die Zusatzfunktionen «Betriebliche Zuguntersuchung BZU», «Prüfer Wagenladung PWL», «Funkfernsteuerung FF» sowie die «Sprachanforderungen».

In der Vereinbarung über die Integration der Lokführer-Lohnskala in die Basis-Lohnskala des GAV SBB Cargo AG, welche der VSLF unterzeichnet hat, ist geregelt, dass das Lokpersonal im Anforderungsniveau H eingereiht wird. Ohne zusätzliche Aufgaben.

In der Vereinbarung über das Verhandlungsergebnis in Sachen Berufsbilder Produktion, welches der VSLF ebenfalls unterzeichnet hat, ist das Lokpersonal Kat. B nicht aufgeführt.

Von SBB Cargo wird betont, dass die künftigen Kompetenzen nur dort gefordert werden, wo es mit last-mile-fähige Lokomotiven technisch machbar und sinnvoll wäre und sich nach dem individuellen Bedarf des Standortes richtet. Gespräche mit den Führungskräften sollen die Situation klären.

SBB Cargo sieht keinen Grund, auf die Forderung nach einer Anpassung des Gehaltes für das Lokpersonal Kat. B einzugehen.

Unterzeichnung

Auf das Ausstellen von Änderungskündigungen soll mit einer Unterzeichnung des Zusatzes zum aktuellen Arbeitsvertrag verzichtet werden können.

Eine Änderungskündigung kann arbeitsrechtlich angefochten werden.

Für Fragen stehen wir jederzeit zur Verfügung.

Wir sind nach wie vor überzeugt, dass das Ergebnis der Funktionsbewertung durch den Kompetenzkreis von HR kein korrektes Resultat hervorgebracht hat, welches die Arbeitsleistung adäquat wiedergibt. Dieser Fehler betrifft nun rund 500 Lokführer von SBB Cargo, welche dies in Anbetracht der sowieso laufenden Mehrbelastung nicht verdient haben.

VSLF Nr. 736, 27. Oktober 2022 MG/HG