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Der Service FVP der SBB hat den VSLF informiert, dass ein umfassendes Infoblatt bezüglich FVP und Lohnausweis im Druck ist und Ende Februar / Anfang März an die Privatadresse gesendet wird.


Auch die anderen Bahnen werden ihr Personal direkt infromieren.

 

17.2.07 HG


Worum geht es?
Aufgrund der Einführung des neuen Lohnausweises sowie der Entwicklungen innerhalb der öV-Branche hat der VöV-Vorstand im Herbst 2006 Neuerungen für die Fahrvergünstigungen für das Personal (FVP) beschlossen. Diese Neuerungen verhandelte der VöV als Vertreter der Arbeit-geberseite mit den Gewerkschaften SEV, transfair, VSLF, KVöV, vpod und GEKO.
Die Neuerungen kommen gestaffelt in zwei Etappen. Die erste Etappe bezieht sich auf die Neu-erungen infolge des neuen Lohnausweises und wird im 2007 wirksam. Die Neuerungen der zweiten Etappe treten 2008 in Kraft. Die heute fünf unterschiedlichen Kategorien von An-spruchsberechtigungen werden einander gleichgestellt. Neu hat jeder Mitarbeitende von Trans-portunternehmen, die das GA und/oder Halbtax anerkennen, von Güterverkehrsgesellschaften und Infrastrukturbetrieben sowie von Holding- und Tochtergesellschaften im Bereich des öffent-lichen Verkehrs Anrecht auf ein Mitarbeiter/-in-GA („MA-GA“). Das MA-GA hat den gleichen Geltungsbereich wie das kommerzielle GA (d.h. inklusive Nahverkehr bzw. Jahresfahrkarte Tram-Bus aber exklusive „Bergbahnen-Sonderlösung“).

Wann muss ich meine Dfk FVP (bzw. mein zukünftiges MA-GA) nicht versteuern?
Sie müssen Ihre Dfk FVP bzw. Ihr zukünftiges MA-GA nicht versteuern, wenn der Fahrausweis geschäftlich nötig ist. Geschäftlich nötig ist der Fahrausweis, wenn die Kosten der Halbtax-Einzelbillette zusammen mit den Kosten für ein Halbtax-Abonnement ungefähr dem Steuerwert von 2'000 Franken entsprechen. Gemäss Weisung der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) kann diese Annahme als erfüllt gelten, wenn Sie während eines Jahres an rund 40 Tagen Dienstfahrten unternehmen. Die Fahrt vom Wohn- zum Arbeitsort gilt nicht als Dienstfahrt. Kommen Sie nicht auf 40 dienstliche Fahrten, gilt die Dfk FVP bzw. das zukünftige MA-GA als Lohnnebenleistung und muss versteuert werden, d.h. der Fahrausweis wird auf Ihrem Lohnaus-weis aufgeführt. Damit gegenüber der Steuerbehörde der Nachweis der geschäftlichen Notwen-digkeit erbracht werden kann, empfehlen wir Ihnen, Ihre Dienstfahrten während des laufenden Jahres tabellarisch zu erfassen.

Wie hoch ist die Steuerbelastung, sofern meine Dfk FVP (bzw. mein zukünftiges MA-GA) nicht geschäftlich notwendig ist?
Der Steuerwert liegt bei pauschal 2'000 Franken. Eine Unterscheidung zwischen 1. und 2. Klasse muss vorläufig nicht vorgenommen werden. Der daraus resultierende höhere Steuerbetrag hängt von der Höhe des Einkommens und des Wohnorts ab.

Kann ich den Beitrag, den ich für das Upgrade 1. Klasse bezahle, in der Steuererklärung abziehen?
Nein, Sie können das Upgrade nicht vom Steuerwert von 2'000 Franken abziehen, da im Moment im Sinn einer Übergangsregelung steuerlich keinen Unterschied zwischen 1. und 2. Klasse gemacht wird.

Was passiert, wenn ich auf meine Dfk (bzw. auf mein zukünftiges MA-GA) verzichten will?
Wenn aufgrund der neuen steuerlichen Bestimmungen die Dfk FVP bzw. das zukünftige MA-GA für Sie nicht mehr attraktiv ist, können Sie darauf verzichten. Sie erhalten in diesem Fall nur noch das Halbtax FVP, das zum Kauf von Billetten zum halben Preis und von Tageskarten FVP sowie Multi-Tageskarten FVP berechtigt. Bitte beachten Sie, dass im Fall eines Verzichts Ihre Ehegatten, Ihre Kinder von 16 bis 25 Jahren, Partner mit eingetragenen Partnerschaften sowie Konkubinatspartner/-innen, sofern ein oder mehrere Kinder im gemeinsamen Haushalt leben, lediglich ein gewöhnliches Halbtax-Abonnement gemäss Tarif 654 erhalten. Mit anderen Worten haben diese keinen Zugang mehr zum Zusatzangebot FVP. Kinder von 6 bis 16 Jahren erhalten bei einem Verzicht keine Halbtax-Abonnemente mehr. Weiter fallen mit dem Verzicht auch die internationalen Vergünstigungen wie FIP und Freifahrscheine weg.
Der Wiederbezug der Dfk kann frühestens nach Ablauf eines Jahres und mindestens für ein Jahr erfolgen. Ihr Arbeitgeber kann für den Wechsel (Wiederbezug oder Verzicht) von Ihnen einen Unkostenbeitrag von maximal 90 Franken verlangen.

Müssen auch die gratis abgegebenen Halbtax-Abonnemente versteuert werden?
Nein, Sie müssen die Halbtax-Abonnemente FVP („FVP-Ausweise“) nicht versteuern. Auch die FVP-HTA sowie die HTA gemäss Tarif 654 Ihrer Angehörigen müssen nicht versteuert werden.

Muss ich infolge der Versteuerung auch Abgaben für die AHV leisten?

Ja, da auch auf den Lohnnebenleistungen Sozialabgaben für AHV/IV/EO/ALV/SUVA erhoben werden, erhöht sich der entsprechende Abzug von Ihrem Lohn. Dies gilt nicht, wenn Sie auf die Dfk verzichten.

Was ändert im Zusatzangebot im Jahr 2007?
Da die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) nur einen maximalen Rabatt von 50 Prozent ak-zeptiert, ohne dass versteuert werden muss, muss das Zusatzangebot FVP entsprechend ange-passt werden. Die Preis- und Sortimentsanpassungen erfolgen teilweise in zwei Schritten – das Jahr 2007 gilt als Übergangsjahr. Im Verlauf des Jahres 2007 bitten wir Sie, die folgenden Ände-rungen zu berücksichtigen:
- Per 1.4.2007 wird der Preis der Tageskarte FVP auf 20.- (2. Klasse) bzw. 33.- (1. Klasse) angehoben.
- Per 1.4.2007 ist der auf der Multi-Tageskarte FVP gewährte Rabatt gleich hoch wie im kommerziellen Angebot, d.h. 6 für 5, wobei sich der Preis der Multi-Tageskarte FVP aus dem gültigen Preis der Tageskarte FVP ableitet. Mit anderen Worten ist die Multi-Tageskarte FVP neu für 100.- (2. Klasse) bzw. 165.- (1. Klasse) erhältlich.
- Per 1.4.2007 wird die Mehrfahrtenkarte _ Preis FVP nicht mehr angeboten.
- Per Fahrplanwechsel vom 9.12.2007 wird der Rabatt von 10 auf 50 Prozent der FVP GA Familia Kind und Jugend erhöht. Kinder und Jugendliche haben somit die Möglichkeit, ein GA 2. Klasse zum attraktiven Preis von 310 bzw. 415 Franken zu kaufen.
- Durch die Preiserhöhung der kommerziellen GA auf den Fahrplanwechsel 2007 werden die Preise der GA Duo Partner, GA Familia Partner und GA Senior ebenfalls per 9.12.2007 angepasst: GA Duo Partner sind neu für CHF 1’050.- (2. Klasse) und CHF 1’600.- (1. Klasse), GA Familia Partner für CHF 850.- (2. Klasse) und CHF 1’325.- (1. Klasse) sowie GA Senior für CHF 785.- (2. Klasse) und CHF 1’235.- (1. Klasse) erhältlich.

Sind heute gekaufte Tageskarten FVP, Multi-Tageskarten FVP und Mehrfahrtenkarte Preis FVP nach dem 1. April 2007 noch gültig?
Ja, gekaufte Zusatzangebote FVP bleiben bis zum aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.

Was ändert per 1.1.2008 im Grundangebot?

Statt der Dfk erhalten Sie neu das sogenannte Mitarbeiter/-in-GA (MA-GA). Allerdings bleiben Dfk, die Ihnen beispielsweise per 1.4.2007 ausgestellt worden sind, bis zum aufgedruckten Datum 31.3.2008 mit dem Dfk-Geltungsbereich gültig. Mit der Erneuerung erhalten sie dann automatisch das MA-GA, sofern Sie nicht aus steuerlichen Gründen darauf verzichten (Verzichtsregelung analog Dfk). Bitte beachten Sie: Das MA-GA hat den gleichen Geltungsbereich wie das kommerzielle GA. Sie müssen keine separate Jahresfahrkarte Tram-Bus mehr lösen, wenn Sie den Nahverkehr benützen wollen. Der Nahverkehr ist neu inbegriffen. Dafür fallen die Bergbah-nen BGF (Grindelwald-First), BRB (Brienz-Rothorn), GGB (Zermatt-Gornergrat), HB (Harder-bahn), JB (Jungfrau), NB (Niesen), PB (Pilatus), RB (Rigi), SBN (Beatenberg-Niederhorn), SPB (Schynige Platte), WAB (Wengernalpbahn) und SNL (Lago di Lugano) weg. Hier gilt Ihr MA-GA analog zum kommerziellen Bereich als Halbtax-Abonnement. Das Upgrade für das MA-GA 1. Klasse bleibt unverändert bei 520 Franken.

Wann besteht der Anspruch auf ein MA-GA?
Der Anspruch auf ein MA-GA besteht erst bei fälliger Erneuerung im Jahr 2008. Rückerstattungen können keine geltend gemacht werden.

Was ändert im Zusatzangebot im Jahr 2008?
- Mit Einführung des MA-GA wird die Jahresfahrkarte Tram-Bus nicht mehr angeboten. Ihre Angehörigen können keinen separaten Ausweis für den Nahverkehr der Schweiz mehr lösen. Vor dem 1.1.2008 gelöste Jahresfahrkarten Tram-Bus bleiben allerdings ein Jahr lang bis zum aufgedruckten Datum gültig.
- Der Preis der Tageskarte FVP wird per 1.4.2008 nochmals angehoben, nämlich auf 50 Prozent des kommerziellen Angebots (32.- für 2. Klasse und 52.- für 1. Klasse).
- Die Preise der Multi-Tageskarte FVP leiten sich vom FVP-Tageskarten-Preis ab: Sie sind neu 160.- für 2. Klasse und 260.- für 1. Klasse. Auch hier gilt: Vor dem 1.4.2008 gekaufte Billette bleiben bis zum aufgedruckten Datum gültig.
- Erst per 1.1.2009 erhöht sich der Preis des FVP GA Senior von 785.- (2. Klasse) bzw. 1'235.- (1. Klasse) auf neu 50 Prozent des kommerziellen Angebots, d.h. 1'175.- (2. Klasse) bzw. 1'850.- (1. Klasse).


17.2.07


Preisanpassungen Tageskarten FVP und Multitageskarten FVP auf 1. April 2007. Aufhebung der Mehrfahrtenkarte FVP auf 1. April 2007.

Updated 15.02.2007 16:45 Ab dem 1. März 2007 beträgt die Geltungsdauer der Tageskarten FVP, Multitageskarten FVP und Mehrfahrtenkarten FVP wieder 3 Jahre. Die Preisanpassungen Tageskarten FVP und Multitageskarten FVP sowie die Aufhebung der Mehrfahrtenkarte FVP auf 1. April 2007 erfolgen wie vorgesehen.

Gekaufte Tageskarten FVP, Multitageskarten FVP und Mehrfahrtenkarten FVP mit einer Geltungsdauer von einem 1 Jahr können nicht erstattet oder umgetauscht werden.


Im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Lohnausweises für das Steuerjahr 2007 und zur Erfüllung der Auflagen der Schweizerischen Steuerkonferenz werden auf den 1. April 2007 die Preise der Tageskarten FVP und Multitageskarten FVP erhöht. Die Mehrfahrtenkarte FVP wird auf diesen Zeitpunkt ersatzlos aufgehoben.

Die Mehrfahrtenkarten FVP (Artikel 1215) werden auf den 1. April 2007 ersatzlos aufgehoben.


Ab dem 1. April 2007 gelten folgende neue Preise für Tageskarten:

 

Tageskarte FVP (Artikel 3125)

Tageskarte FVP (Artikel 3125)

Multitageskarte FVP (Artikel 384)

Multitageskarte FVP (Artikel 384)

2.Klasse

1. Klasse

2. Klasse

1. Klasse

alter Preis

CHF 13.-

CHF 26.-

CHF 72.-

CHF 156.-

ab April 2007

CHF 20.-

CHF 33.-

CHF 100.-

CHF 165.-


Neu wird ab dem 1. April 2007 die Multitageskarte FVP analog dem kommerziellen Sortiment berechnet. Das heisst, 6 Tageskarten zum Preis von 5. Somit kostet 1 Tag mit einer Multitageskarte FVP neu CHF 16.66 (2. Klasse), resp. CHF 27.50 (1. Klasse).

Auf den 1. April 2008 werden die Preise der Tageskarten FVP und Multitageskarten FVP auf 50 % des Normalpreises erhöht, womit die Auflage der Schweizerischen Steuerkonferenz erfüllt sein wird.

Die Information der Mitarbeitenden durch die einzelnen Transportunternehmen erfolgt nach Möglichkeit bis spätestens Ende Februar.

Reto Steiner
Verband öffentlicher Verkehr VöV
Sekretär Koordinationsausschuss FVP







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