Berufsrechtsschutz

Rechtsschutzversicherung CAP

Der VSLF hat mit der CAP seit Jahren einen Spezialvertrag für den beruflichen Rechtsschutz. Als Mitglied und aktiver Lokomotivführer bist du beim VSLF automatisch bei der CAP Berufsrechtsschutz versichert*. Die monatliche Prämie von CHF 5.45 ist im Mitgliederbeitrag inbegriffen.

Diese Berufsrechtschutzversicherung übernimmt Deine Verteidigung im Falle eines Unfalls während der Ausübung des Berufes. 
Auch eventuelle Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber in Zusammenhang mit dem Gesamtarbeitsvertrag sind gedeckt.

Zudem offeriert die CAP die Rechtsschutzversicherung privaLex für Privat- und Verkehrsrechtsschutz auf denen das VSLF Mitglied Rabatte erhält.

(*Pensionierte Lokführer, welche weiterhin als Lokführer arbeiten, müssen sich beim VSLF wieder als aktives Mitglied anmelden: KONTAKT/Kontakt Mitglieder/Pensionierte LF)

Vorgehen im Schadenfall (Beruf)

Es ist nicht notwendig, einen Schadenfall der CAP sofort zu melden. Es genügt, den Fall anzumelden, wenn das Mitglied über die Einleitung eines Rechtsverfahrens informiert wurde.

Der Schadenfall ist am besten per E-Mail, capoffice(at)cap.ch, anzumelden.
Bei Fragen steht das Spezialgeschäft der CAP zur Verfügung:

Telefon +41 58 358 09 09.

Ausserdem besteht die Möglichkeit, das Online-Schadenformular unter www.cap.ch zu benützen.

Das VSLF Mitglied ist nicht verpflichtet, den VSLF über einen Schadenfall zu informieren.
Eine Rücksprache mit dem VSLF (Vorstand / Sektionspräsident) kann aber von Vorteil sein.

Die vorliegenden Informationen sind durch die CAP geprüft und genehmigt worden.

Zürich, 12. Januar 2024

CAP: Daniel Breitenmoser, Jurist CAP / Vertragsverantwortlicher
VSLF: Hubert Giger, Präsident VSLF