Gewährung des CAP Berufsrechtsschutz für alle VSLF Aktivmitglieder

Mit den Statutenänderungen an der Generalversammlung des VSLF am 17. März 2018 in Basel wurde der Berufsrechtsschutz, welcher der VSLF anbietet, auf die Tätigkeit als Lokomotivführer gemäss Verordnung des UVEK über die Zulassung zum Führen von Triebfahrzeugen der Eisenbahnen(VTE) beschränkt. Somit sind Gönner im VSLF nicht mehr mit eingeschlossen. Die Frage blieb, ob nicht mehr als Lokführer tätige Mitglieder weiterhin Berufsrechtsschutz versichert sind.

Nach Abklärungen mit der CAP Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft ist diese bereit, auch weiterhin nicht nur als Lokführer tätigen Mitgliedern des VSLF den Berufsrechtsschutz zu gewähren. 

Im VSLF sind alle Aktivmitglieder Berufsrechtsschutz Versichert:

  • 100% Tätigkeit als Lokomotivführer
  • Teilzeit Lokomotivführer / Teilzeit andere Tätigkeit, bei Bahnunternehmung
  • Teilzeit Lokomotivführer / Teilzeit andere Tätigkeit, Arbeitgeber ist keine Bahnunternehmung
  • Ehemaliger Lokomotivführer / aktueller Arbeitgeber ist eine Bahnunternehmung
  • Ehemaliger Lokomotivführer / aktueller Arbeitgeber ist keineBahnunternehmung

Es freut uns sehr mit der grosszügigen Unterstützung der CAP allen Aktivmitgliederdiese Dienstleitung weiter anzubieten.

CAP Berufsrechtsschutz im VSLF

Versicherte Leistungen:

  • Leistungen des Rechtsdienstes der CAP. 

  • Geldleistungen bis CHF 300'000.00 pro Schadenfall für Expertisen und Analysen, Gerichts-, Schiedsgerichts- und Mediationskosten, Parteientschädigungen, Anwaltshonorare zu den orts- und marktüblichen Tarifen, Strafkautionen.

Der Versicherungsschutz gilt für die Schweiz/FL und für Europa (mit Ausnahme der GUS-Staaten) sowie die Mittelmeerrandstaaten. 


Das VSLF-Mitglied reicht seinen Bedarf an Rechtshilfe direkt an die CAP ein, ohne Rücksprache mit dem VSLF! Der VSLF muss nicht informiert werden und entscheidet nicht über die Gewährung von Rechtshilfe (Wir bitten jedoch um Unterrichtung).

Alle Aktivmitglieder sind ab dem erstem Tag der Anmeldung beim VSLF Berufsrechtsschutz Versichert.

VSLF Nr. 565, 27. Juni 2018 HG