BLS GAV Anpassungen

Die von der Verhandlungsgemeinschaft VG (VSLF, transfair, SEV) mit der BLS AG verhandelte Anpassung des GAV im Rahmen der AZG / AZGV Revision, ist gelungen. Das gesamte Personal der BLS AG kann mit diesem Verhandlungsergebnis Vorteile in Anspruch nehmen, die es bis Dato nicht hatte. So konnte ein nicht unwesentlicher Teil des Produktivitätsgewinns der BLS AG, der durch die AZG / AZGV Revision entstanden ist, wieder dem Personal der BLS AG zugewiesen werden. Auch sind mit dem neuen AZG / AZGV vermehrt individuelle Lösungen für einzelne Berufsgruppen möglich, so wie die neue Regelung der Pausenzeitzuschläge beim Lokpersonal:

Für das fahrende Personal gelten folgende Pausenzeitzuschläge:

  • 100 Prozent für Pausenzeit welche innerhalb einer Dienstschicht zusammengezählt 70 Minuten übersteigt
  • 30 Prozent für Pausenzeit ausserhalb des Dienstortes, die zusammengezählt 60 Minuten übersteigt aber nicht mehr als 70 Minuten beträgt

Auch die neue Verteilung der Nachtdienstzuschläge (NZ1 + NZ2) resp. die Ausweitung der Zeitzuschläge von 04:00 Uhr bis 06:00 Uhr (je Std. 20%) wird eine markante Verbesserung in den Frühdiensten des Lokpersonals bewirken.

Die genauen Auswirkungen der Veränderungen werden sich aber erst zeigen, wenn die Leistungen innerhalb der Depots verteilt, die neuen Touren gezeichnet und die prozentuale Verteilung der Schichtlagen bekannt ist. Daher sind verlässliche Aussagen über «Gewinn oder Verlust» für den einzelnen Lokführer reine Spekulation. Wir werden mit der Leitung B die Umsetzung der GAV Artikel diskutieren und deren Anwendung beim Lokpersonal vereinbaren. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass sich an der garantierten Jahresarbeitszeit nach GAV, 2050 Std. bei 100% BG, (250 Tage) und der Anspruch auf 115 freien Tagen (63 Ruhe- und 52 Ausgleichstage) wovon 20 Ruhetage auf einen Sonntag fallen müssen, auch mit den neuen Regelungen nichts ändert.

VSLF Nr. 576, 4. August 2018 AD