Thurbo: Einigung bei offenen Themen im GAV

Thurbo / SEV / transfair / VSLF

Am 14. September 2017 haben sich die die Personalverbände SEV, transfair und VSLF mit Thurbo in den offen gebliebenen Themen des auf den 1. Januar diesen Jahres angepassten GAV einigen können. Es sind dies:

  • Auslegung Ziffer 1.3.4 Anhang GAV (Lohnbandwechsel): Der Anhang wurde in Bezug auf den Lohnbandwechsel nicht angepasst. Um der bisherigen Praxis und dem vereinbarten Lohngefüge Rechnung zu tragen, einigten sich die Vertragspartner auf eine einheitliche Auslegung für die Lokführer/innen. Danach erfolgt der Lohnbandwechsel automatisch nach der ersten periodischen Prüfung, sofern der Vorgesetzte aus schwerwiegenden Gründen keine Verschiebung beantragt.
  • Zusatzfunktionen: Sie sind im Anhang in einer neuen Ziffer 1.3.5 eigens erwähnt. Diese hält zudem fest, dass Zusatzfunktionen über Zulagen entschädigt werden. Die Umschreibung möglicher Zusatzfunktionen ist als Protokolleintrag festgehalten. Die Personalverbände nehmen zur Kenntnis, dass das Fahren nach ausländischen Vorschriften erst bei einer Vollausbildung über die Grenzbahnhöfe (Konstanz, Waldshut und Schaffhausen) hinaus als Zusatzfunktion gilt. Das träfe beispielsweise zu, wenn die regelmässigen Fahrten nach Erzingen beibehalten werden.

Die Vertragspartner verzichten auf eine Anpassung des Anhangs GAV aufgrund des neuen Spesenreglementes, da es für die Mitarbeiter/innen materiell keine Änderung gibt. Um künftig Missverständnisse zu vermeiden, erhält Ziffer 2 einen anderen Namen. Gleichzeitig bestätigt Thurbo erneut, dass sie zu keinem Zeitpunkt eine Änderung der bisherigen Auslegung bzw. Auszahlung des Ersatzes von Auslagen – so lautet die neue Bezeichnung im GAV - beabsichtigt hat. 

Die Vertragspartner sichteten auch den Änderungsbedarf aus den auf den Fahrplanwechsel in Kraft gesetzten Anpassungen von AZG bzw. AZGV. Neben einigen Formalitäten muss materiell entschieden werden, wie mit dem Teil der vorgeleisteten Arbeitszeit umzugehen ist, der Grenzwerte des GAV überschreitet. Die Vertragspartner bevorzugen die Übertragung auf das ausschliesslich vom Personal zu verwaltende Zeitsparkonto. Die Verbände wollen dazu aber noch Rücksprache mit ihren Gremien nehmen. 

Die von den Verbänden erhobene Forderung nach Kompensation der Vorteile, die Thurbo namentlich aus dem Wegfall der Auswärtszeitzuschläge zieht, kann verhandelt werden, wenn ihr finanzielles Ausmass klar ist. Vorausgesetzt ist, dass Thurbo 2019 ein finanziell ansprechendes Ergebnis erzielen kann. Danach hängt ein Verhandlungsangebot vom Willen der Besteller ab, die nötigen Mittel zur Verfügung zu stellen.

Die angepassten Formulierungen des GAV und des Anhangs gelten ab 1. Oktober 2018. Die entsprechenden Neufassungen sind ab diesem Zeitpunkt im Intranet aufgeschaltet.

Kreuzlingen, 24. September 2018
VSLF Nr. 571, 24. Sept. 2018