SBB Sprachausbildung / Ausbildungszeit = Arbeitszeit

Die VTE Artikel 14 Absatz 1 sieht vor, dass Triebfahrzeugführer/innen und Lokührer/innen über genügend gute Kompetenzen in den Amtssprachen ihrer Einsatzgebiete verfügen müssen, um ihre Tätigkeiten im Normalbetrieb bei Störungen und und bei Notsituationen ausüben zu können. Dazu gehören insbesondere das Empfangen und Erteilen von Befehlen, so wie das Ausfüllen von Formularen. Weiter legt Artikel 14 Absatz 2 fest, dass die Eisenbahnunternehmungen bestimmen, welche Sprachkompetenzen notwendig sind und wie sie zu prüfen und zu regeln sind.

Die SBB hat sich für ein Sprachbildungs-Produkt der Firma Speexx entschieden, welche darin führend sein soll. HR Bildung versucht nun mittlerweilen seit mehr als zwei Jahren, zusammen mit Speexx, eine für das Lokpersonal brauchbare und sinnvolle Sprachausbildung zu organisieren.

Nach mehreren Anpassungen der Lerneinheiten und des Prüfungsniveaus, hat dieses nun einen Stand erreicht, der es den Lokführer und Lokführerinnen erlaubt, die Prüfung zu bestehen. Ob damit der Dienst in einer anderen Landessprache sicherer abgewickelt werden kann, wird sich noch zeigen.

SBB HR Bildung hat die Zeitvergütung dazu auf 12 Stunden festgelegt. Der VSLF weist darauf hin, dass die betreffenden Lokführer/innen auf Antrag ihres Arbeitgebers zur Durchführung dieser Sprachausbildung verpflichtet werden und ist daher der Ansicht, dass die tatsächlich für die Durchführung dieser Ausbildung benötigte Zeit vollständig bezahlt werden muss.

Die Bezahlung der Arbeitszeit, die sich aus dieser Weiterbildung ergibt und über die von der SBB HR Bildung vorgegebenen Grenze hinausgeht, kann daher von den Lokführer/innen von ihren Vorgesetzten verlangt werden. Wenn nicht genügend Zeitfenster für das Lernen zur Verfügung stehen, kann man sich an die Ressourcenplanung RP wenden, um eine gute Lösung für alle Beteiligten zu finden. Weiter besteht die Möglichkeit in einem Schulungsraum mit einem PC die Sprache zu erlernen und die Prüfung abzulegen. 

VSLF Nr. 578, 11. Dezember 2018 RG/ME