Wiederkehrende Nichtgewährung von Arbeitszeit bei der SBB

In den mit SOPRE erstellten Arbeitsvorgaben und Tourenplänen für das Lokpersonal bei SBB P wird für die Tätigkeit «automatisches Kuppeln» am Endbahnhof 1 Minute Arbeitszeit gewährt. Diese Arbeit wird dann mit der in den bereichsspezifischen Arbeitszeitregelung BAR vorgegebenen Arbeitsübergabe von 4 Minuten verknüpft und diese anschliessend auf 3 Minuten gekürzt.
Der VSLF hat die SBB, die Partnerverbände und die PEKO informiert, dass dies zu korrigieren sei und die nicht gewährte Zeit dem Lokpersonal rückwirkend zu gewähren ist.

Bei sämtlichen Änderungen, Anpassungen und manuellen Eingriffen im Planungssystem SOPRE stellen wir immer wieder fest, dass dies praktisch ausschliesslich zulasten des Personals geschieht. Verlangte, rechtmässige Korrekturen der Mitarbeiter sind langwierig und mühsam und werden, wenn überhaupt, erst nach Diskussionen gewährt und oftmals schlicht negiert. Fortlaufende Manipulationen in den Systemen generieren auf allen Seiten stets zusätzliche Arbeitsaufwände, welche immer Mehrkosten auslösen.

VSLF, Nr. 752, 11. Februar 2023 NB