Zusatz zum Arbeitsvertrag SBB Cargo (Nr. 8)

Innerhalb der Verhandlungsgemeinschaft fand eine Aussprache zwischen SEV, SEV-LPV, SEV-RPV, transfair und VSLF zum weiteren Vorgehen bezüglich der Einreihung des Lokpersonals Kat. B im AN H mit den zusätzlichen Aufgaben «Betriebliche Zuguntersuchung BZU», «Prüfer Wagenladung PWL», «Funkfernsteuerung FF» statt.

Von Seite VSLF gehen wir nach wie vor vom Standpunkt aus, dass die Vereinbarung mit der SBB zur Übernahme des Lokpersonals Kat. B in das AN H auch ohne das Aufbürden der zusätzlichen Aufgaben durch SBB Cargo einzuhalten ist. Es wurde uns bestätigt, dass der Lokführer ohne diese Module neu im tieferen AN G eingereiht werden würde.

Aktuell sollen etwa 30% der neuen Arbeitsverträge noch nicht unterschrieben sein. Von Seite SBB wird argumentiert, dass mit dem Erscheinen zur Arbeit der Angestellte die neuen Arbeitsbedingungen stillschweigend akzeptiert.

Mit den Kollegen der Partnerverbände haben wir uns darauf geeinigt, die SBB diesbezüglich anzuschreiben und die Entlöhnung der zusätzlichen Aufgaben zu verlangen sei.

VSLF, Nr. 755, 17. Februar 2023 CU