Zusatz zum Arbeitsvertrag SBB Cargo (Nr. 9)

E-Mail von der Leitung Produktion

Am 23. März 2023 hat die Leitung Produktion von SBB Cargo in einem E-Mail über 500 Lokführer angehalten, den unterzeichneten Zusatz zum Arbeitsvertrag zurückzusenden. Nach unseren Informationen wurden auch vermehrt Lokführer von den Vorgesetzten darauf angesprochen. Dass auch 6 Monate nach dem Versenden dieser Zusätze mehrere Mitarbeitende diese nicht unterzeichnet haben, könnte daran liegen, dass das Personal mit der Anpassung des Berufsbildes Lokführer:in SBB Cargo Kat. B Level 4 (neu) per 1. Januar 2023 ohne entsprechende Bezahlung nicht einverstanden ist.

Neu sind die Zusatzausbildungen «Betriebliche Zuguntersuchung BZU», «Prüfer Wagenladung PWL», «Funkfernsteuerung FF» und die Sprachkompetenzen im Weisungsrecht auszuführen und werden nicht zusätzlich entlöhnt. Mit dem Erscheinen zur Arbeit und dem Ausbezahlen von Lohn hat der Angestellte sowie der Arbeitgeber die neuen Arbeitsbedingungen stillschweigend akzeptiert.

Laufende Mehrleistung durch das Lokpersonal

Das Lokpersonal hat seit Jahren laufend mehr Aufgaben zusätzlich übernommen. So sind sämtliche Rangierarbeiten durch das Lokpersonal tagtäglich zusätzlich zu leisten (Kuppeln / Bremsproben / Sichern / RID Kontrollen). Dies ohne Berücksichtigung in der Entlöhnung. Mit der erneuten unbezahlten Übertragung von umfangreichen Zusatzarbeiten erhöht sich dieses Delta von Leistung und Lohn. Die Einreihung der Funktionen gemäss Kompetenzraster wird einzig durch die SBB gemacht, begleitet durch das Unternehmen GFO. Wir erinnern, dass im neuen Lohnsystem ganze Anforderungsniveaus unabhängig der einzelnen Funktionen angehoben wurden, ohne dass ein Kompetenzraster oder eine Einschätzung durch die GFO vorgenommen wurde.

Zukunft von SBB Cargo

Wir teilen die im E-Mail von SBB Cargo aufgeführte Überzeugung, dass der Schienengüterverkehr eine starke Zukunft hat und sich marktfähig aufstellen muss, damit er gegenüber der Strasse eine Chance hat. Wir glauben jedoch nicht, dass dies durch Nichtbezahlen von zusätzlichen, umfangreichen Ausbildungen und Leistungen erfolgreich vollzogen werden kann. Wir sind überzeugt, dass es anderweitige grosse Einsparungspotentiale innerhalb der Unternehmung gibt.

Schreiben der VG an SBB Cargo

Im VSLF-Newsletter Nr. 755 haben wir informiert, dass SEV, SEV-LPV, SEV-RPV, transfair, KVöV und VSLF die Leitung SBB Cargo Produktion und HR angeschrieben haben und zeitnahe diesbezügliche Gespräche verlangen. In der am 23. März erhaltenen Antwort stellt sich SBB Cargo auf den Standpunkt, dass die zusätzlichen Aufgaben Kompetenzen erfordern, die dem Anforderungsniveau H oder tiefer entsprechen. Seitens SBB Cargo sei mehrfach aufgezeigt worden, dass eine PWL-Entschädigung bei der Funktion Lokführer/in Cargo Kat. B Level 4 ausgeschlossen ist. Zudem würde damit der Entwicklung im Schienengüterverkehr und den damit sich verändernden Berufsbildern Rechnung getragen.

Wir werden innerhalb der VG das Antwortschreiben besprechen und die weiteren Schritte festlegen.

VSLF, Nr. 760, 24. März 2023 CU