Zusatz zum Arbeitsvertrag SBB Cargo (Nr. 10)

Die Leitung von SBB Cargo verlangt, nur wenige Tage nach der GV des VSLF, dass die Teamleiter obligatorisch mit allen Lokführern sprechen, welche den Zusatz zum Arbeitsvertrag noch nicht unterschrieben haben. Das Gespräch soll schriftlich festgehalten werden. Dass dies höhere Priorität hat als das Tagesgeschäft, ist bemerkenswert.

Obwohl nur 10% der LF Kat. B die zusätzlichen drei Module anwenden werden, scheint es offenbar elementar für die Unternehmung, dass 100% den Zusatz unterzeichnen. Durch Freiwillige liesse sich diese Quote problemlos erreichen. Ein Verzicht auf die noch offenen Unterschriften würde die Situation deeskalieren. Falls bei einer Nichtunterzeichnung der Zusatzverträge Änderungskündigungen der noch gültigen Arbeitsverträge angeordnet werden, würde dies weitere neue Fragen aufwerfen.

Die Vehemenz und Dringlichkeit, mit welcher SBB Cargo die Unterzeichnung des Zusatzes einfordert, stärkt das Vertrauen in die Unternehmung nicht.

Die Sozialpartner haben unterschrieben, dass das Lokpersonal Kat. B im neuen Lohnsystem zum gleichen Lohn wie bisher übernommen wird. Die neuen zusätzlichen Arbeiten sind offenbar derart umfangreich, dass es einen Zusatz zum Arbeitsvertrag benötigt. Eine Entschädigung für die zusätzlichen Aufgaben, welche durch eben diesen Zusatz definiert werden, bleibt vorerst aus.

Da die Unterschrift des Zusatzvertrages mit Solidarität zur Unternehmung beworben wird, stellt sich die Frage, wo das Management seine eigene Solidarität mit dem Arbeitgeber und den Angestellten sieht.

Vorgehen der VG

Das weitere Vorgehen nach dem Schreiben an SBB Cargo sowie die Antwort dazu, wird aktuell innerhalb der VG besprochen.

 

VSLF, Nr. 762, 30. März 2023, CU