Unfall in Garmisch-Partenkirchen: Lokführer soll vor Unfallstelle gewarnt haben

Bei der Entgleisung einer Regionalbahn am 3. Juni 2022 im Deutschen Garmisch-Partenkirchen verloren fünf Personen ihr Leben und 16 verletzten sich schwer. Nach bisherigen Erkenntnissen sollen schadhafte Betonschwellen zur Entgleisung und dem Umkippen der Doppelstockwagen geführt haben.

Jetzt zeichnet sich eine Anklage gegen einen oder mehrere Beschuldigte wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung ab. Den Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft zufolge soll der Lokführer eines anderen Zuges am Vortag Hinweise auf Gleisprobleme an der Unglücksstelle mitgeteilt haben. Der Lokführer soll etwas "Aussergewöhnliches" wahrgenommen und dies dem Fahrdienstleiter gemeldet haben. Dieser habe es auf sich beruhen gelassen, weshalb er jetzt mit einer Anklage rechnen muss.

Die Untersuchungsbehörde hat "Mangel am Oberbau" als Auslöser des Unfalls benannt und will nun auch wissen, weshalb es zu diesem Mangel kam und ob es bei der Deutschen Bahn grobe Fehler im System gibt.

Problematik des Meldens durch VSLF vor einem Jahr aufgegriffen

Nachdem mehrere Meldungen von Lokführern zu Mängeln an einer Langsamfahrstelle in Liestal im April 2022 keine unmittelbaren Reaktionen der Fahrdienstleiter ausgelöst haben, intervenierte der VSLF bei diversen Stellen. Aufgrund dieses Vorfalls und der Meldung durch den VSLF, fand ein intensiver Austausch mit der Leitung Sicherheit und Produktionsqualität SP-SQ und der Infrastruktur der SBB statt und in der Folge ein konstruktives Treffen mit dem Leiter der Betriebsführung bei SBB-Infrastruktur.

Nach den Erkenntnissen des Unfalls in Garmisch-Partenkirchen und dem nach wie vor nicht geregelten Ablauf bei Meldungen von einem "schlechten Gleis / Mangel am Oberbau " nimmt der VSLF den Kontakt nochmals direkt mit SP-SQ und SBB-Infrastruktur auf und wird eine Lösung zu der Problemstellung verlangen. Lokführer und Fahrdienstleiter müssen sich verstehen, um Gefahren abwenden zu können.

Mit dem Schlüsselbegriff "Unregelmässigkeit an der Fahrbahn" nach FDV und dem Entscheid "Fahrbar" oder "Sichern (nicht mehr Fahren)" ist die Realität nicht genügend geregelt und zu viel Interpretationsspielraum wird angeboten.

VSLF, Nr. 778, 26. Oktober 2023 AE