Rangiergeschwindigkeit 20 km/h

Diverse Unfälle geben den Anlass für eine Piloten bei SBB Cargo ab Anfang 2024, anstelle von 40 km/h neu mit 20 km/h zu rangieren. Mit der neuen Regelung will man darauf reagieren, dass die Geschwindigkeit gemäss Ereignisanalysen nicht der Sicht, den örtlichen Verhältnissen und den vorhandenen Bremsmitteln angepasst werden. Man kann es als eine Zwangsmassnahme für verantwortungsloses Personal betrachten. <o:p></o:p>

Entgegen der Forderung des VSLF auf eine deutliche Reduktion und Vereinheitlichung der Vorschriften, wird mit dem Piloten ein reglementarisches Durcheinander organisiert. Es erstaunt, dass diese Regelung nicht auf allen Bahnhöfen und nicht bei allen Bahnen gleichermassen gelten soll.<o:p></o:p>

Somit ist das Lokpersonal mit einer weiteren zusätzlichen situativen Praxis konfrontiert. Ob dies so angewendet wird oder das Lokpersonal grundsätzlich überall einheitlich defensiver fährt wird die Praxis zeigen. 

Eine Folge daraus ist, dass in Bahnhöfen, in denen mehrere EVU tätig sind, mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten gefahren wird. Das Ziel verkommt zur Farce, da in Bahnhöfe wie RBL und Lausanne Triage, wo momentan am meisten Unregelmässigkeiten vorkommen, nicht in dem Pilotprojekt aufgenommen wurden. Offenbar dient die vermeintliche Sicherheit dort den betrieblichen Aspekten nicht.<o:p></o:p>

Bei Rangierfahrten mittels Funkfernsteuerung kann aufgrund der Programmierung die vorgeschriebene Geschwindigkeitsreduktion nicht eingegeben werden. <o:p></o:p>

Durch die Reduktion wird es vor allem in grösseren Bahnhöfen mit vielen Rangierfahrten zu zusätzlichen Verspätungen kommen. Das Lokpersonal wird aufgefordert diese Verspätungen der Führungskraft zu melden, was zusätzliche Arbeitslast bedeutet. Den erwarteten Verspätungen soll mit Ausnahmen zur Reduktion der Geschwindigkeit begegnet werden, damit wieder schneller gefahren werden kann. «Wo betrieblich notwendig, darf bei Querungen (z.B. beim Umfahren von Zügen, etc.) von Stammgleisen die Höchstgeschwindigkeit» mit 30 km/h gefahren werden. Zusätzlich sind Ausnahmen sind in den örtlichen Besonderheiten definiert. Zu bemerken ist, dass «Stammgleise» nach Reglement nicht definiert sind. 

Das Vorgehen von SBB Cargo ist aus verschieden Gesichtspunkten unglücklich. Einzig eine Verminderung der Geschwindigkeiten löst das Problem nicht sinnvoll. Durch das unbeherrschbare Regelwert sinkt deren Beherrschbarkeit und die Motivation.

Wir begrüssen Massnahmen zur Steigerung der Sicherheit. Dies ist möglich mit gut geschultem und verantwortungsvollem Personal und der Bereitstellung der benötigten Zeit.

VSLF Nr. 789, 8. Dez. 2023 MG / BB<o:p></o:p>