Thurbo: Neues Lohnsystem für das Lokpersonal

Thurbo / SEV / VSLF / transfair

Die Sozialpartner Thurbo haben sich auf ein neues Lohnsystem für das Lokpersonal geeinigt. Die Mitglieder der drei Verbände haben dem Verhandlungsergebnis zugestimmt. Auch der Verwaltungsrat von Thurbo hat die Eckwerte des neuen Lohnsystems Lokpersonal genehmigt. Der GAV 2018 sowie die Anhänge 1-6 wurden entsprechend aktualisiert. Der GAV 2024 tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.

Für die weiteren Berufsgruppen bleibt das bisherige Lohnsystem bestehen. Beim Lokpersonal absolvieren alle Mitarbeitenden die gleiche Ausbildung und Prüfung. Im Gegensatz dazu gibt es beim Zug- und beim Verwaltungspersonal unterschiedliche Tätigkeiten. Für diese sind unterschiedliche Kompetenzen und Erfahrungen erforderlich. Thurbo bekennt sich im neuen GAV 2024 (Art. 9.3) dazu, das Lohnsystem für die weiteren Personalkategorien mit ausreichend finanziellen Mitteln auszustatten, um eine angemessene Lohnentwicklung zu gewährleisten. Im Weiteren werden die individuellen Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb der einzelnen Funktionen durch die Erhöhung von bisher sechs auf neun Gehaltsbänder verbessert (siehe Art. 1.2.2 Anhang 1 GAV 2024).

Wechsel vom GAV 2018 zum GAV 2024 per 1. Juli 2024

Die durch das neue Lohnsystem für das Lokpersonal bedingten Anpassungen am Gesamtarbeitsvertrag (GAV) sowie weitere Bereinigungen sind im neuen GAV 2024 festgehalten (siehe vergleichende Darstellung GAV 2018/GAV 2024). Der GAV 2024 tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.

Die Sozialpartner Thurbo haben die Regeln für den Übergang vom GAV 2018 zum GAV 2024 wie folgt vereinbart:

GAV 2024 ersetzt GAV 2018 inkl. Zusatz-Dokumente

Der GAV 2024 inkl. Anhänge 1-6 ersetzt den GAV 2018 inkl. Anhänge 1-6 vom 1. Januar 2018. Die relevanten Vereinbarungen aus früheren Zusatz-Dokumenten, namentlich «Interpretationsregeln 2002», «Berechnung Mutationsgewinn», «Zusatzprotokoll 2017» sowie «Vereinbarung über die Auslegung von Artikel 7.4 GAV und den Umgang mit Zeitguthaben über den Grenzwerten» sind im GAV 2024, respektive in den Anhängen 1-6 aufgenommen. Die vier Zusatz-Dokumente werden ab 1. Juli 2024 durch den GAV 2024 ersetzt.

Lohnmassnahmen 2024

Die Sozialpartner haben wie vorstehend erläutert, im November 2023 individuelle und generelle Lohnmassnahmen 2024 für alle Berufsgruppen nach dem bisherigem GAV 2018 verhandelt. Die vereinbarten individuellen Lohnmassnahmen werden vom 1. Januar bis 30. Juni 2024 zur Hälfte ausgerichtet (d.h. CHF 16 pro Matrixpunkt, wenn dieser einen Wert von CHF 32 hat).

Im Frühling 2024 verhandeln die Sozialpartner nach neuem GAV mit Wirkung ab 1. Juli 2024 folgende Parameter:

  • generelle Massnahmen für alle Personalkategorien gemäss Art. 9.3 GAV 2024. Sie werden ab 1. Juli 2024 ausgerichtet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bereits auf 1. Januar 2024 generelle Massnahmen gewährt werden (also für die Verhandlung nur «ein halbes Jahr» massgebend ist).

  • individuelle Massnahmen für die weiteren Personalkategorien exkl. Lokpersonal nach Art. 1.2.2 Anhang 1 GAV 2024. Sie werden ab 1. Juli 2024 ausgerichtet.

  • Die individuellen Massnahmen für das Lokpersonal werden ab 1. Juli 2024 nach dem neuen Lohnsystem gemäss Art. 1.2.1 Anhang 1 GAV 2024 ausgerichtet.

Ab Inkrafttreten des GAV 2024 wird das «Lohnjahr» jeweils vom 1. Juli bis 30. Juni des Folgejahres betrachtet, Lohnmassnahmen erfolgen künftig jeweils per 1. Juli statt 1. Januar.

Gehaltsbandanpassungen aufgrund Lohnmassnahmen 2024

Thurbo erklärt sich bereit, nach der oben erwähnten Erhöhung der Gehaltsbänder per 1. Januar 2024 die Lohnbandobergrenzen per 1. Juli 2024 für alle Personalkategorien erneut um den entsprechenden Prozentsatz anzuheben, falls die Sozialpartner im Frühling 2024 weitere generelle Lohnmassnahmen für 2024 vereinbaren sollten (siehe Gehaltsbandtabellen bei Art. 1.2.1 und 1.2.2 Anhang 1 GAV 2024).

Überführung bestehendes Lokpersonal in das neue Lohnsystem per 1. Juli 2024

Die Überführung der Lokführer, die bereits bei Thurbo beschäftigt sind, erfolgt nach dem Prinzip von Art. 1.2.1 Anhang 1 GAV 2024. Der Lohn steigt pro Jahr um 1/x der Differenz zwischen dem Lohn am 30. Juni 2024 und dem Lohnbandmaximum. Dabei ist x = 18 Jahre abzüglich bereits vor der Einführung des neuen Lohnsystems gesammelte Erfahrungsjahre als Lokführer Kat. B Normalspur Schweiz. Wurde die Fähigkeitsprüfung im ersten halben Jahr bestanden, wird dieses Kalenderjahr bereits vollständig als Erfahrungsjahr angerechnet. Wurde sie im zweiten halben Jahr bestanden, gilt das folgende Kalenderjahr als erstes Erfahrungsjahr. Beispiel: Abschluss im März 2014 ergibt per Ende Juni 2024 elf Erfahrungsjahre, Abschluss im Oktober 2014 ergibt per Ende Juni 2024 zehn Erfahrungsjahre. Von dieser Regel ausgenommen ist die laufende Ausbildungsklasse 8-23 (Abschluss Mai/Juni 2024) sowie die Umschulerklasse 10-23 (Abschluss April 2024). Dies entspricht der bisherigen und neuen Regelung nach Ausbildungsende (siehe Art. 9.3 GAV 2024). Der Lohnanstieg pro Jahr ist auf max. 1/18 der Differenz zwischen dem Lohnbandminimum und -maximum beschränkt.

Besitzstand

Lokführer, deren Lohn ab dem 1. Juli 2024 über dem nach den Lohnmassnahmen 2024 geltenden Lohnbandmaximum liegt, behalten ihren aktuellen Lohn. Sie erhalten jeweils die Hälfte der zwischen den Sozialpartnern vereinbarten generellen Lohnmassnahmen als Einmalzahlung (ohne Lohnerhöhung, versichert). Diese Massnahme gilt, bis der Lohn des/der jeweiligen Lokführer gleich hoch wie die Lohnbandobergrenze ist oder bis zum Ausscheiden bei Thurbo.

Aufsteiger erhalten Lohnmassnahmen, bis sie das jeweils gültige Lohnbandmaximum erreichen.

 

Mit dem neuen Lohnsystem für das Lokpersonal und der Aktualisierung des GAV 2024 schafft Thurbo die Grundlage für eine gute und faire Honorierung ihrer Mitarbeitenden. Mit den Gehaltsmassnahmen 2024 und der Erfolgsbeteiligung 2022 belohnt Thurbo den engagierten Einsatz des Personals für einen sicheren, zuverlässigen und kundenorientierten Bahnbetrieb. Auch der Verwaltungsrat anerkennt mit der Genehmigung des GAV 2024 und den Lohnmassnahmen 2024 die gute Gesamtleistung von Thurbo und dankt den Mitarbeitenden für ihren Beitrag zum erfreulichen Resultat.

VSLF: Die Umfrage bei den VSLF-Mitgliedern hat bei einer Rücklaufquote von 88,7% ein Ja-Stimmen Anteil von 79,1% ergeben. Wir haben das Ziel erreicht, für die aktuellen und zukünftigen Lokführer bei Thurbo einen garantierten Lohnaufstieg auszuhandeln. Das gesamte Paket erachten wir über weite Strecken als ausgewogen und zukunftsfähig. Was nicht beseitigt werden konnte ist die tiefere Entlöhung über alles gesehen für dieselbe Arbeit innerhalb des SBB-Konzerns. 

VSLF Nr. 795, 18. Dezember 2023, Thurbo / SEV / VSLF / transfair