Informationen zu fahrdienstlichen Vorgaben

Neue Weisung «Startende Züge bei Aussensignalisierung»

Ab dem 1. Mai 2024 gilt eine neue Weisung bei SBB, BLS und SOB, welche bei startenden Zügen «Fahrt auf Sicht» bis zum ersten Hauptsignal oder bis zum Beginn einer Zugbeeinflussungs-Überwachung vorschreibt. Der VSLF hat dazu eine Information zur neuen Weisung erstellt. 

Mit der neuen Weisung träge das Lokpersonal eine neue zusätzliche Verantwortung. 

Fahrt auf Sicht bei Personen im Gleis

Es hat sich etabliert, bei Personen in Gleisnähe «Fahrt auf Sicht» mittels Sammelformular Befehle anzuordnen. Dabei stellt sich grundsätzlich die Frage, ob dieses Vorgehen korrekt ist, da es sich bei Personen um bewegliche Objekte handelt. Die Verantwortung trägt das Lokpersonal. Der VSLF hat daher das BAV als Ersteller der FDV zur Klärung dieser Fragestellung angeschrieben. 

Zudem scheint eine neue Praxis erkennbar, dass vermehrt «Fahrt auf Sicht» im Zusammenhang mit Personen in Gleisnähe mittels Hilfssignal angeordnet wird. Dieses Vorgehen könnte seinen Ursprung in der Praxisuntauglichkeit von Digit-By-Digit liegen. 

Dem Lokpersonal ist in einem solchen Fall oftmals nicht bewusst, dass auch Personen auf dem Gleis zu erwarten sind, wird doch das Hilfssignal in der Regel aufgrund von Störungen an der Bahnanlage verwendet.

ZFR Anweisung Test Zugfahrstrassen LS – Lausanne Paleyres – LS

Mit einer Anweisung wurde über einen Versuch vom 15. April bis 8. Juni 2024 mit vermehrten Zug- statt Rangierfahrten von Lausanne nach Lausanne Paleyres informiert. Die Anweisung löste Verwirrung aus, da von «bisherigen» Regelungen gesprochen wird und sie in Form einer Arbeitsanweisung verteilt wurde.

Wir haben die Bestätigung von SBB-ZFR erhalten, dass es keine speziellen Regelungen für diesen Praxistest gibt. 

  • Den Auftrag als Zug oder Rangierfahrt zu fahren, erhält der Lokführer aus dem SOPRE mit den Angaben «Zug» oder «Auf- Rückstellen», wie üblich.

  • Der FDL oder TCC kann Züge oder Rangierfahrten anordnen oder ausfallen lassen, wie in der ganzen Schweiz.

Zusammenfassung neue Software für SBB FV Dosto Bombi

Zu den neuen Vorgaben haben wir eine praxistaugliche Zusammenfassung erstellt. 


Alle Unterlagen sind unter www.vslf.com unter DIENSTE / Fahrdienst hinterlegt. 

VSLF Nr. 808, 17. April 2024 AE