Zeitgemässe Arbeitsbedingungen angebracht

Die Umsetzung der Pflegeinitiative sieht eine verlässlichere Einsatzplanung des Personals vor. Kurzfristige Einsätze sollen demnach mit zusätzlichen 25 bis 50 Prozent des geleisteten Einsatzes vergütet werden. Der VSLF erachtet diese Forderung für alle Berufskategorien im unregelmässigen Schichtbetrieb als sinnvoll – eine vergleichbare Abgeltung für das Lokpersonal erkennen wir als erstrebenswert. Zudem verspricht der Fahrplan ab Dezember 2024 deutlich mehr Nacht- und Wochenendverkehr – die schichtbedingte Belastung für das Lokpersonal steigt damit massiv. Um dies auszugleichen sind zusätzliche Verbesserungen in der Vergütung von Nacht- und Wochenendarbeit dringend angezeigt.


Umsetzung der Pflegeinitiative

Im Rahmen der Umsetzung der Pflegeinitiative vom 28. November 2021 wird ein neues Bundesgesetz erarbeitet, welches die Arbeitsbedingungen in Pflegeberufen verbessern soll. Ziel ist es, die Arbeitszufriedenheit zu fördern und die Zahl der Berufsausstiege zu reduzieren. Art. 13 des Berichts zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens vom 8. Mai 2024 hält folgendes fest:

«Eine Anpassung ist erforderlich, da kurzfristige Arbeitseinsätze und kurzfristige Änderungen der Einsatzplanung zu den Hauptgründen für die hohe Zahl von Berufsausstiegen im Bereich der Pflege gehören. Diese kurzfristig angekündigten Einsätze erschweren die Vereinbarkeit zwischen Berufs- und Privatleben erheblich, vor allem wenn sie wiederholt auftreten. Absatz 1 sieht vor, dass Dienstpläne einschliesslich der geplanten Pikett- und Bereitschaftsdienste mindestens vier Wochen im Voraus angekündigt werden müssen.
Ungeplante Arbeitseinsätze können sich negativ auf das Sozialleben und die Arbeitszufriedenheit der Arbeitnehmenden auswirken. Solche Einsätze sollten deshalb nicht allzu häufig vorkommen. Im Interesse der Patientenversorgung ist es manchmal aber unvermeidbar, dass Arbeitnehmende kurzfristig aufgeboten werden.
Für die daraus folgende Beeinträchtigung des Privat- und Familienlebens soll deshalb ein zusätzlicher zeitlicher oder finanzieller Ausgleich im Umfang von 25 bis 50 Prozent des geleisteten Einsatzes erfolgen.»

Diese Forderungen können vergleichsweise gut auf das Lokpersonal übertragen werden. Zusätzliche Flexibilität und zusätzliche Leistungen können unter Umständen steigende Ansprüche der Arbeitgeberseite darstellen. In Anbetracht der Tatsache, dass Zulagen kein Lohnbestandteil sind und dass die Arbeit in wechselhaften Schichtlagen bis anhin nicht gewürdigt und abgegolten wird, ist der Mehrwert dieser Einsätze dringend zu vergüten.

Fahrplanwechsel 2024/25 – Ausweitung von Nacht- und Wochenendarbeit

Für den Fahrplan ab Dezember 2024 kündigten die SBB «mehr Verbindungen am Tag – und in der Nacht» an. Demnach sind neue Nachtverbindungen im Fern- und Regionalverkehr schweizweit vorgesehen. Davon sind insbesondere Wochenenden und Feiertage betroffen. Die grosse Neuerung zeigt sich in der Westschweiz im täglichen Nachtverkehr auf dem Leman-Express, wo die Züge neu auch von Montag bis Freitag nachts im Stundentakt verkehren.

Folglich steigt der Bedarf an Lokpersonal in der Nachtarbeit, an Wochenenden und an Feiertagen. Diese unattraktiven Arbeitsbedingungen werden die Dienstplangestaltung erschweren und die Konflikte in der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben zusätzlich akzentuieren. Die einst definierten Entschädigungen für Nacht- und Sonntagsarbeit werden den geänderten Umständen der heutigen Zeit nicht mehr gerecht und müssen überdacht werden. Die Problematik der Nachtarbeit ist gerade im Güterverkehr schon längst bekannt – nachhaltige Lösungsansätze lassen jedoch auf sich warten.


Viele Vorschläge zur Umsetzung der Pflegeinitiative sollen das Gegenteil dessen erreichen, was die Bahnunternehmen aktuell bei den Arbeitsbedingungen erzielen. Werden auf dem sozialpartnerschaftlichen Weg keine spürbaren Verbesserungen für die Attraktivität der Berufe im unregelmässigen Schichtbetrieb erreicht, ist die Zunahme der arbeitszeitbedingten Berufsausstiege absehbar und die Personalgewinnung erschwert sich zusätzlich. Dies wiederum führt zu erheblichen Produktions- und Kostenfolgen für die Bahnen und den gesamten öV.


VSLF Nr. 813, 26. Mai 2024 MO