Zur Kollision in Zollikofen BE vom 2. Juni 2022 hat der VSLF im Newsletter vom 15. August 2022 (Nr. 723) ausführlich informiert.
Mit Inkraftsetzung am 1. September 2022 hat die BLS Cargo die Vorschriften zur Fahrt mit ausgeschalteten oder defekten Zugbeeinflussungssystemen in ihrem Bereich neu geregelt. Diese wurde massiv verschärft und legt nun zurecht eine konsequente Priorität auf die Sicherheit mit Einbezug der Verantwortlichkeit des Lokführers.
- Neu gilt bei BLS Cargo grundsätzlich, dass bei ausgeschalteter Zugbeeinflussung ein zweiter, streckenkundiger Lokführer notwendig ist. Neu ist mit dieser Regelung die maximal erlaubte Geschwindigkeit auf v-max 80 km/h begrenzt.
- Ohne eine Begleitperson darf nur noch bis zum nächsten Lokpersonalstandort resp. Instandhaltungsstandort gefahren werden. Die Höchstgeschwindigkeit wird auf v-max 40 km/h reduziert.
- Abfahrten vom Abstellort oder Lokpersonalstandort sind nur mit einem zweiten Lokführer erlaubt.
- Abfahrten ab einem Instandhaltungsstandort sind untersagt.
BLS Cargo beweist mit dem schnellen und konsequenten Reagieren nach dem Unfall Führungs- und Fachkompetenz. Die neuen Vorgaben sind logisch, klar und lassen keine Interpretationen zu. Dies erhöht die Prozesssicherheit aller Beteiligten und des Betriebs.
Die neue Regelung bei BLS Cargo sollten alle Bahnen in der Schweiz übernehmen, um ein einheitliches Vorgehen auf allen Fahrzeugen und Netzen zu ermöglichen. So wird vermieden, dass auf denselben Gleisen unterschiedliche Regelungen zur Anwendung kommen, welche einzig mit einer Vereinfachung des Betriebsablaufes begründbar wären, nicht aber mit einer Erhöhung der Sicherheit.
Eine Koordination der Vorgaben durch das BAV in so wichtigen Problemstellungen ist wichtig und wäre nur konsequent für die Einhaltung von zeitgemässen Sicherheitsvorgaben über alle EVU.
VSLF Nr. 725, 23. August 2022 AD/HG