Sperre Teilzeit / unbezahlter Urlaub SBB P in der Region Ost

In den vergangenen Monaten wurde der Sektion Ostschweiz mehrfach zugetragen, dass durch das Führungsteam ZFR der Region Ost für die Jahre 2024 und 2025 eine Sperre für neue Anträge auf Teilzeitarbeit und unbezahlten Urlaub verhängt worden sei. Wir haben das Thema aufgenommen und an der Sozialpartnersitzung der Region Ostschweiz vom 30. April 2024 um Aufklärung gebeten.

Der Sektionsvorstand wurde informiert, dass wegen grosser Unsicherheit über die Auswirkungen der Events und Baustellen im Sommer 2025 eine vorläufige Sperre für das Senken von Arbeitspensen und den Bezug von unbezahltem Urlaub verhängt worden sei. Deshalb würden entsprechende Gesuche, ausser in besonderen Fällen, vorerst abgelehnt. Es soll sich ab Ende Sommer 2024 abzeichnen, ob diese Massnahme wirklich notwendig sei.

Die VSLF Sektion Ostschweiz stört sich daran, dass über Art, Umfang und Dauer dieser Sperre keine Information erfolgte – weder an das betroffene Personal noch an die PeKo oder die Sozialpartner. Wir sehen diese Massnahme kritisch. Die SBB wirbt neues Personal mit der Aussicht auf Teilzeitarbeit an, sieht sich jedoch nicht im Stande, dies für bestehendes Personal und über alle Berufsgruppen hinweg anzubieten. Grundsätzlich ist es im Interesse der Arbeitgebenden für Ihr Personal attraktive und faire Arbeitsbedingungen zu schaffen.

In naher Zukunft ist aufgrund der erwarteten Pensionierungswelle nicht mit einer wesentlichen Entspannung der Situation zu rechnen. Unter diesen Umständen sehen wir längerfristige Sperren von Teilzeitarbeit und unbezahltem Urlaub nicht als taugliches Mittel zur Behebung von Personalmangel. Als zielführende Lösungsansätze erkennen wir unter anderem eine bessere Verteilung der Verplanung von Eventverkehren auf zusätzliche Depotstandorte. Auch geeignete Massnahmen zur Aufwertung der Arbeitsplatzattraktivität für das Lokpersonal  oder eine temporäre Rückverlagerung von Büropensen auf fahrdienstliche Kompetenzen könnten die Problematik entschärfen.


VSLF Nr. 811, 12. Mai 2024 TE