Revision AZG / AZGV

AZG Vernehmlassung

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Totalrevision Verordnung zum Arbeitszeitgesetz 

Behörde: Bundesrat    

Das Arbeitszeitgesetz wurde teilrevidiert. Am 17. Juni 2016 fand die Schlussabstimmung der Teilrevision AZG im National- und Ständerat statt. Gestützt darauf ist nun auch die AZGV zu revidieren. Diese wird voraussichtlich zusammen mit der Revision des AZG im Dezember 2018 (zum Fahrplanwechsel) in Kraft treten. Die Hauptpunkte der Revision sind:

  • Anpassungen an das teilrevidierte Gesetz
  • Anpassungen an die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung
  • Ausnahmebestimmungen für besondere Verhältnisse. 


Eröffnet: 29.09.2017
Frist: 15.01.2018 

Totalrevision der Verordnung zum Arbeitszeitgesetz (AZGV) / Erläuterungen