Sektions GV Ostschweiz
Wir laden euch ganz herzlich zur diesjährigen SGV im Restaurant Haldenbach in Zürich ein!
15.11.2024
Programm
14:30 Beginn SGV
ca. 17:30 Apéro
ca. 19:00 Abendessen (inkl. PartnerIn)
Anträge an die SGV sind bis zum 15.10.2024 an ostschweiz(at)vslf.com zu richten.
Anmeldung für das Essen bitte via Formular unten (Anmeldeschluss Essen: 4.11.2024; die Teilnahme nur an der SGV ist ohne Anmeldung möglich). Bei Fragen steht euch Christoph Jud gerne zur Verfügung.
Viele Grüsse und bis Bald
Vorstand Sektion Ostschweiz
VSLF Thurbo Mitgliederversammlung 2024
Der Vorstand VSLF Thurbo innerhalb der Sektion Ostschweiz lädt zur jährlichen Mitgliederversammlung ein.
Datum: Donnerstag, 10. Oktober 2024
Zeit: 16:00 Uhr
Ort: Gasthof Eisenbahn, Weinfelden (beim Bahnhof)
Euren Fragen und Anregungen stellen sich der Vorstand VSLF Thurbo und Hubert Giger, Präsident VSLF.
Ein gemeinsames Abendessen im Anschluss im Restaurant Eisenbahn wird vom VSLF offeriert.
Nachfolger für Leiter:in VSLF Thurbo gesucht
Lukas Urech tritt als Leiter VSLF Thurbo per Ende 2024 zurück. Daher suchen wir eine neue Leiterin oder einen neuen Leiter für die Sektion VSLF Thurbo. Interessierte dürfen sich gerne bei uns melden.
Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme.
Der Vorstand VSLF Thurbo
VSLF, 15. September 2024, LU/HG
Thurbo: Keine Vereinbarung für garantierte Schichtlagen
Der Ansatz zur Lösung der Problematik vermehrt gewünschter Schichtlagen ist richtig, doch die Wertigkeit stimmt nicht. Es stellt sich grundsätzlich die Frage, warum das Lokpersonal zeitgemässe Arbeitsbedingungen und einen spürbaren Gesundheitsschutz selbst erkaufen muss. Thurbo hat bislang mit Umsicht und Flexibilität gezeigt, dass gute, individuelle Lösungen ermöglicht werden können.
Seit langem wächst das Bedürfnis des Lokpersonals in Schichtlagen Früh- oder Spätdienst arbeiten zu können. Die Gründe sind die gesellschaftliche Entwicklung (Work-Life-Balance), die Belastung der wechselnden Arbeitszeiten im Alter und die im Gegensatz dazu immer extremeren Touren durch die bestellten Leistungen (Nacht-S-Bahnen). Dies zu gewähren wird für Thurbo aufgrund der kleinen Depotgrössen immer aufwendiger und ist teilweise schlicht nicht mehr möglich. Zusätzlich eingereichte ärztliche Zeugnisse für eingeschränkte Einsatzzeiten müssen eingehalten werden und blockieren die Einteilung von bestimmten Schichtlagen merklich.
Gewünschte Vereinbarung
Die geplante Vereinbarung unter den Sozialpartnern nach AZGV Art. 16.6. würde es ermöglichen, dass nicht mehr ein einzelner Arbeitsort zugewiesen wird, sondern mehrere Standorte möglich wären. Damit würde die Mehrwegregelung (Wegzeit und Autokilometerentschädigung) bei Diensten in auswärtigen Depots umgangen und die Wegzeiten müssten nicht mehr als Arbeitszeit in den Touren ausgewiesen werden. Im Gegenzug könnte das Lokpersonal, welches sich freiwillig für das Modell entscheidet, davon profitieren, dass die gewünschte Schichtlage in 2/3 der Dienste garantiert wird. Ob dann jedoch über längere Zeit in einem entfernteren Depot gearbeitet werden müsste ist nicht geregelt. Zudem müsste die Vereinbarung zwischen dem betroffenen Lokpersonal und Thurbo jährlich erneuert werden, was die langfristige Verbindlichkeit zum Verbleib in einer fixen Schichtlage schwächt.
Wertung der Vereinbarung
Der Ansatz, dass Schichtlagen vom Personal „erkauft“ werden müssen, ist problematisch. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass diejenigen, welche nicht mitmachen möchten oder können, benachteiligt werden. Mit dieser Vereinbarung wäre es möglich, mehrere Depotstandorte ohne Berücksichtigung des Arbeitsweges und der Ruheschicht beim Wechsel der Einsatzdepots zu bedienen. Ein solches „Rayonmodell“ für verschiedene Standorte innerhalb von lokalen Anlagen wäre denkbar, nicht aber für mehrere weit voneinander entfernte Standorte. Die Vereinbarung wäre zudem ein Präjudiz für andere Betriebe und eine Neuinterpretation einzelner AZG-Artikel. Zusätzlich würde die Wegzeitentschädigung nach Anhang GAV umgangen; der Gegenwert sind zu 2/3 garantierte Schichtlagen und möglicherweise lange Einsätze an weiter entfernten Standorten.
Verkehrte Welt
Während in den Eisenbahnunternehmungen mit Zeitautonomie, Gleitzeiten, Homeoffice, Teilzeitpensen zu gewünschten Zeiten und weiteren Erleichterungen zeitgemässe Anstellungswünsche gewährt werden, sollen beim Lokpersonal dieselben Wünsche durch in der Freizeit getätigte und selbst bezahlte Autofahrten erkauft werden. Nicht nur bei Thurbo sondern im gesamten öffentlichen Verkehr.
Dass die Besteller des Verkehrs immer mehr Leistungen in Randzeiten bestellen und nicht bereit sind, die sozialen Mehraufwendungen bis hin zu einem spürbaren Gesundheitsschutz zu bezahlen, liegt einerseits an den Vorgaben des BAV, welches dies nicht vorsieht, andererseits aber auch an den Bestellern, welche sich nicht dazu bereit zeigen, die Leistungen zu extremen Zeiten angemessen abzugelten.
Mit dem laufenden Entgegenkommen und der Akzeptanz von Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen durch die Sozialpartner und das Personal können wir keine Verbesserungen erreichen.
Wie weiter?
Thurbo kann mit der aktuellen Wegzeitentschädigung, mit zwei Arbeitsverträgen oder der Möglichkeit, entferntere Depotstandorte zu vereinbaren, alle Züge fahren und hat finanziell stemmbare maximale Spielräume. Eine Zusammenführung der Leistungen mit der SBB oder SOB, wie an anderen Standorten problemlos möglich, wäre ebenfalls eine denkbare Lösung. Mitunter aus diesen Gründen haben der VSLF und der SEV/VPT auf die Unterzeichnung der Vereinbarung verzichtet. Die Unternehmung am Bodensee hat bisher immer bewiesen, dass sie dank guten Einteilern und mit Umsicht und Flexibilität gute, individuelle Lösungen ermöglichen kann. Die Basis bleibt eine gute Firmenkultur und die Anstrengung und das Können von versierten Einsatzplanerinnen und -planern.
Wichtig ist für Thurbo ebenso wie für das Lokpersonal, dass die Gleichbehandlung in der Unternehmung gewährleistet wird und Verbesserungen nicht zulasten von Kolleginnen und Kollegen gehen.
VSLF Nr. 820, 30. August 2024 LG
Information zum Lohnanstieg an die VSLF-Mitglieder bei Thurbo
Mitgliederausflug 20.09.2024 Kraftwerk Linth Limmern
Lohnmassnahmen Thurbo für 2024/2025
Thurbo und die Personalverbände SEV, VSLF und transfair haben sich auf einen Lohnabschluss für die Lohnperiode vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025 geeinigt.
SEV / VSLF / transfair
Generelle Lohnmassnahmen
In der Lohnperiode vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025 sind keine generellen Massnahmen vorgesehen.
Der Zeitraum für die Berücksichtigung der Teuerung wurde von der VG und der Thurbo unterschiedlich interpretiert. Die Personalverbände gingen davon aus, dass die Teuerung im Frühling von Dezember 2023 bis April 2024 berücksichtig wird. Thurbo ging davon aus, dass die Teuerung von November 2023 (gemäss GAV 2018) und Dezember 2023 (gemäss GAV 2024) zu berücksichtigen sei. Deshalb wurde schriftlich vereinbart, dass bei den nächsten Lohnverhandlungen im Frühling 2025 die Teuerungsentwicklung von November 2023 bis und mit Dezember 2024 miteinbezogen wird.
Die VG hat ihr Ziel für einen Teuerungsausgleich verfehlt. Der Ausgleich der Teuerung wird an der nächsten Lohnverhandlung im Frühjahr 2025 neu verhandelt.
Individuellen Massnahmen
Die individuellen Massnahmen für das Lokpersonal werden ab 1. Juli 2024 nach dem neuen Lohnsystem gemäss Art. 1.2.1 Anhang 1 GAV 2024 ausgerichtet. Mit dem darin enthaltenen garantierten Aufstieg in 18 Jahren sind dazu keine Verhandlungen mehr erforderlich.
Die individuellen Massnahmen für das Zug- und Verwaltungspersonal werden per 1. Juli 2024 CHF 60 pro Matrixpunkt ausgerichtet (Art. 1.2.2 Anhang 1 GAV 2024). Damit kommt Thurbo dem Bekenntnis nach, das Lohnsystem auch für die weiteren Personalkategorien neben dem Lokpersonal mit ausreichend finanziellen Mitteln auszustatten, um eine angemessene Lohnentwicklung zu gewährleisten.
Erfolgsbeteiligung
Aufgrund des guten Geschäftsgangs richtet Thurbo wiederum eine Erfolgsbeteiligung in der Höhe von 1 Prozent der Lohnsumme aus. Alle Mitarbeitenden mit einem Beschäftigungsgrad von 100 Prozent, die das ganze 2023 bei Thurbo angestellt waren und am 30. Juni 2024 immer noch bei Thurbo angestellt sind, erhalten eine Erfolgsbeteiligung 2023 von rund 1’000 CHF (brutto), minus Abzüge für Sozialversicherungsbeiträge. Bei Teilzeitarbeit und/oder Eintritt während dem Jahr 2023 reduziert sich der Betrag entsprechend.
Thurbo darf mit einem guten Abschluss für das Jahr 2023 rechnen. Genaue Zahlen konnten an den Lohnverhandlungen noch nicht mit einbezogen werden, da der Abschluss erst Ende Juni 2024 veröffentlich wird. Die Umstellung der Lohnverhandlungen von Herbst in den Frühling haben leider doch nicht ermöglicht, dass fundierte Zahlen für die Verhandlungen zugrunde liegen.
10. Juni 2024
Für Auskünfte stehen zur Verfügung:
- Werner Rüegg Regionalsekretär transfair Region Ost Tel. +41 79 610 70 10
- Steffen Krempel Vertrauensperson transfair bei Thurbo Tel. +41 79 774 89 02
- Hubert Giger Präsident VSLF Tel. +41 51 281 26 96
- Lukas Urech Leiter Thurbo VSLF Sektion Ostschweiz Tel. +41 51 284 14 20
- Claude Meier Gewerkschaftssekretär SEV Tel. +41 77 505 00 12
Stefan Hanselmann Präsident SEV VPT Thurbo Tel. +41 51 284 14 69
Thurbo: Neues Lohnsystem für das Lokpersonal
Thurbo / SEV / VSLF / transfair
Die Sozialpartner Thurbo haben sich auf ein neues Lohnsystem für das Lokpersonal geeinigt. Die Mitglieder der drei Verbände haben dem Verhandlungsergebnis zugestimmt. Auch der Verwaltungsrat von Thurbo hat die Eckwerte des neuen Lohnsystems Lokpersonal genehmigt. Der GAV 2018 sowie die Anhänge 1-6 wurden entsprechend aktualisiert. Der GAV 2024 tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.
Für die weiteren Berufsgruppen bleibt das bisherige Lohnsystem bestehen. Beim Lokpersonal absolvieren alle Mitarbeitenden die gleiche Ausbildung und Prüfung. Im Gegensatz dazu gibt es beim Zug- und beim Verwaltungspersonal unterschiedliche Tätigkeiten. Für diese sind unterschiedliche Kompetenzen und Erfahrungen erforderlich. Thurbo bekennt sich im neuen GAV 2024 (Art. 9.3) dazu, das Lohnsystem für die weiteren Personalkategorien mit ausreichend finanziellen Mitteln auszustatten, um eine angemessene Lohnentwicklung zu gewährleisten. Im Weiteren werden die individuellen Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb der einzelnen Funktionen durch die Erhöhung von bisher sechs auf neun Gehaltsbänder verbessert (siehe Art. 1.2.2 Anhang 1 GAV 2024).
Wechsel vom GAV 2018 zum GAV 2024 per 1. Juli 2024
Die durch das neue Lohnsystem für das Lokpersonal bedingten Anpassungen am Gesamtarbeitsvertrag (GAV) sowie weitere Bereinigungen sind im neuen GAV 2024 festgehalten (siehe vergleichende Darstellung GAV 2018/GAV 2024). Der GAV 2024 tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.
Die Sozialpartner Thurbo haben die Regeln für den Übergang vom GAV 2018 zum GAV 2024 wie folgt vereinbart:
GAV 2024 ersetzt GAV 2018 inkl. Zusatz-Dokumente
Der GAV 2024 inkl. Anhänge 1-6 ersetzt den GAV 2018 inkl. Anhänge 1-6 vom 1. Januar 2018. Die relevanten Vereinbarungen aus früheren Zusatz-Dokumenten, namentlich «Interpretationsregeln 2002», «Berechnung Mutationsgewinn», «Zusatzprotokoll 2017» sowie «Vereinbarung über die Auslegung von Artikel 7.4 GAV und den Umgang mit Zeitguthaben über den Grenzwerten» sind im GAV 2024, respektive in den Anhängen 1-6 aufgenommen. Die vier Zusatz-Dokumente werden ab 1. Juli 2024 durch den GAV 2024 ersetzt.
Lohnmassnahmen 2024
Die Sozialpartner haben wie vorstehend erläutert, im November 2023 individuelle und generelle Lohnmassnahmen 2024 für alle Berufsgruppen nach dem bisherigem GAV 2018 verhandelt. Die vereinbarten individuellen Lohnmassnahmen werden vom 1. Januar bis 30. Juni 2024 zur Hälfte ausgerichtet (d.h. CHF 16 pro Matrixpunkt, wenn dieser einen Wert von CHF 32 hat).
Im Frühling 2024 verhandeln die Sozialpartner nach neuem GAV mit Wirkung ab 1. Juli 2024 folgende Parameter:
generelle Massnahmen für alle Personalkategorien gemäss Art. 9.3 GAV 2024. Sie werden ab 1. Juli 2024 ausgerichtet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bereits auf 1. Januar 2024 generelle Massnahmen gewährt werden (also für die Verhandlung nur «ein halbes Jahr» massgebend ist).
individuelle Massnahmen für die weiteren Personalkategorien exkl. Lokpersonal nach Art. 1.2.2 Anhang 1 GAV 2024. Sie werden ab 1. Juli 2024 ausgerichtet.
Die individuellen Massnahmen für das Lokpersonal werden ab 1. Juli 2024 nach dem neuen Lohnsystem gemäss Art. 1.2.1 Anhang 1 GAV 2024 ausgerichtet.
Ab Inkrafttreten des GAV 2024 wird das «Lohnjahr» jeweils vom 1. Juli bis 30. Juni des Folgejahres betrachtet, Lohnmassnahmen erfolgen künftig jeweils per 1. Juli statt 1. Januar.
Die nachstehende Darstellung zeigt den vorstehend beschriebenen Übergang vom GAV 2018 zum GAV 2024:
Die folgende Abbildung zeigt, dass mit dem Wechsel vom GAV 2018 zum GAV 2024 per 1. Juli 2024 keine Lohnentwicklungen verloren gehen:
Gehaltsbandanpassungen aufgrund Lohnmassnahmen 2024
Thurbo erklärt sich bereit, nach der oben erwähnten Erhöhung der Gehaltsbänder per 1. Januar 2024 die Lohnbandobergrenzen per 1. Juli 2024 für alle Personalkategorien erneut um den entsprechenden Prozentsatz anzuheben, falls die Sozialpartner im Frühling 2024 weitere generelle Lohnmassnahmen für 2024 vereinbaren sollten (siehe Gehaltsbandtabellen bei Art. 1.2.1 und 1.2.2 Anhang 1 GAV 2024).
Überführung bestehendes Lokpersonal in das neue Lohnsystem per 1. Juli 2024
Die Überführung der Lokführer, die bereits bei Thurbo beschäftigt sind, erfolgt nach dem Prinzip von Art. 1.2.1 Anhang 1 GAV 2024. Der Lohn steigt pro Jahr um 1/x der Differenz zwischen dem Lohn am 30. Juni 2024 und dem Lohnbandmaximum. Dabei ist x = 18 Jahre abzüglich bereits vor der Einführung des neuen Lohnsystems gesammelte Erfahrungsjahre als Lokführer Kat. B Normalspur Schweiz. Wurde die Fähigkeitsprüfung im ersten halben Jahr bestanden, wird dieses Kalenderjahr bereits vollständig als Erfahrungsjahr angerechnet. Wurde sie im zweiten halben Jahr bestanden, gilt das folgende Kalenderjahr als erstes Erfahrungsjahr. Beispiel: Abschluss im März 2014 ergibt per Ende Juni 2024 elf Erfahrungsjahre, Abschluss im Oktober 2014 ergibt per Ende Juni 2024 zehn Erfahrungsjahre.
Von dieser Regel ausgenommen ist die laufende Ausbildungsklasse 8-23 (Abschluss Mai/Juni 2024) sowie die Umschulerklasse 10-23 (Abschluss April 2024). Dies entspricht der bisherigen und neuen Regelung nach Ausbildungsende (siehe Art. 9.3 GAV 2024). Der Lohnanstieg pro Jahr ist auf max. 1/18 der Differenz zwischen dem Lohnbandminimum und -maximum beschränkt.
Besitzstand
Lokführer, deren Lohn ab dem 1. Juli 2024 über dem nach den Lohnmassnahmen 2024 geltenden Lohnbandmaximum liegt, behalten ihren aktuellen Lohn. Sie erhalten jeweils die Hälfte der zwischen den Sozialpartnern vereinbarten generellen Lohnmassnahmen als Einmalzahlung (ohne Lohnerhöhung, versichert). Diese Massnahme gilt, bis der Lohn des/der jeweiligen Lokführer gleich hoch wie die Lohnbandobergrenze ist oder bis zum Ausscheiden bei Thurbo.
Aufsteiger erhalten Lohnmassnahmen, bis sie das jeweils gültige Lohnbandmaximum erreichen.
Mit dem neuen Lohnsystem für das Lokpersonal und der Aktualisierung des GAV 2024 schafft Thurbo die Grundlage für eine gute und faire Honorierung ihrer Mitarbeitenden. Mit den Gehaltsmassnahmen 2024 und der Erfolgsbeteiligung 2022 belohnt Thurbo den engagierten Einsatz des Personals für einen sicheren, zuverlässigen und kundenorientierten Bahnbetrieb. Auch der Verwaltungsrat anerkennt mit der Genehmigung des GAV 2024 und den Lohnmassnahmen 2024 die gute Gesamtleistung von Thurbo und dankt den Mitarbeitenden für ihren Beitrag zum erfreulichen Resultat.
VSLF: Die Umfrage bei den VSLF-Mitgliedern hat bei einer Rücklaufquote von 88,7% ein Ja-Stimmen Anteil von 79,1% ergeben. Wir haben das Ziel erreicht, für die aktuellen und zukünftigen Lokführer bei Thurbo einen garantierten Lohnaufstieg auszuhandeln. Das gesamte Paket erachten wir über weite Strecken als ausgewogen und zukunftsfähig. Was nicht beseitigt werden konnte ist die tiefere Entlöhung über alles gesehen für dieselbe Arbeit innerhalb des SBB-Konzerns.
VSLF Nr. 795, 18. Dezember 2023, Thurbo / SEV / VSLF / transfair
Thurbo: Lohnmassnahmen 2024 und Einmalzahlung
Thurbo / SEV / VSLF / transfair
Thurbo und die Personalverbände SEV, transfair und VSLF haben sich unter den bisherigen Regeln des GAV 2018 auf einen Lohnabschluss für das kommende Jahr geeinigt. Thurbo gewährt 2024 Lohnmassnahmen von insgesamt 2.5% der Lohnsumme 2023. Davon sind 1.5% als generelle Massnahmen vorgesehen. 1.0% werden für individuelle Massnahmen eingesetzt. Der Wert pro Matrixpunkt beträgt ungefähr CHF 32. Der exakte Wert kann erst anlässlich des Vollzugs berechnet werden und wird allen Mitarbeitenden zusammen mit der Lohnabrechnung im Januar 2024 mitgeteilt. Der Mutationsgewinn von errechneten 0.74% ist in den 2.5% enthalten.
Die Lohnbandunter- und obergrenzen werden um 1.5% angehoben, so dass alle Mitarbeitenden von den Lohnmassnahmen 2024 profitieren, die nach Anhebung der Lohnbandobergrenzen noch nicht auf dem Maximum ihres Gehaltsbandes sind.
Im Weiteren wird im Januar 2024 die Leistungsreserve des Jahres 2022 in der Höhe von 1.0% der Lohnsumme als Erfolgsbeteiligung gemäss den Kriterien des GAV 2018 (Art. 9.5 und Anhang 1.1.5) ausbezahlt. Die Leistungsreserve konnte erneut vollständig geäufnet werden, weil Thurbo auch 2022 ein positives Jahresergebnis erzielt hat.
Mitarbeitende mit einem Beschäftigungsgrad von 100%, die während dem ganzen Jahr 2022 bei Thurbo beschäftigt waren und am 31. Dezember 2023 immer noch bei Thurbo angestellt sind, erhalten eine Beteiligung am Erfolg 2022 von rund CHF 950 (brutto). Davon werden die Sozialversicherungsprämien für AHV, Pensionskasse usw. abgezogen. Bei Teilzeitarbeit und/oder unterjährigem Eintritt im Jahr 2022 vermindert sich der Betrag entsprechend. Massgebend für die Höhe des Anspruchs ist der durchschnittliche Beschäftigungsgrad im massgebenden Geschäftsjahr 2022.
VSLF Nr. 794, 18. Dezember 2023, Thurbo / SEV / VSLF / transfair
Abstimmung über ein neues Lohnsystem für das Thurbo-Lokpersonal
Nach über zwei Jahren, mit Unterbrüchen, sind die Verhandlungen beendet und es liegt ein Resultat auf dem Tisch. Das Ergebnis kann man als schlechten Kompromiss betrachten, oder je nach Sichtweise auch als gerechtes und zukunftsgerichtetes Lohnsystem.
Das Ergebnis und die Auswirkungen wurden in der Präsentation "Neues Lohnsystem Thurbo, Information für Lokpersonal, 27. September 2023" auf dem Intranet von Thurbo ausführlich und gut beschrieben. Für Fragen sind wir gerne für euch da.
Innerhalb der Personalverbände haben wir entschieden, das Resultat allen organisierten Thurbo-Angestellten vorzulegen. Dieser Tage erhalten alle VSLF-Mitglieder die Abstimmungsunterlagen per Post zugestellt. Die Rücksendung wird bis 30. November 2023 erbeten. Vielen Dank!
Das neue Lohnsystem ist in der Bahnlandschaft abbildbar und garantiert einen festen Lohnaufstieg. Für einen Teil der jetzigen und für alle neuen zukünftigen Mitarbeiter stellt es eine klare Verbesserung dar. Aus diesem Grund empfehlen wir das neue Lohnsystem zur Annahme.
VSLF, Nr. 783, 17. November 2023, LU/HG
Weitere Verhandlungsrunde zum Lohnsystem bei Thurbo
Zur dritten Verhandlungsrunde im Jahr 2023 trafen sich am 20. September die Verbände mit der Thurbo. Viele Detailfragen konnten geklärt und bereinigt werden.
In den Hauptpunkten zum neuen Lohnsystem für Lokführer hat Thurbo ihr Angebot noch einmal bekräftigt, aber keine weitergehenden materiellen Zugeständnisse gemacht. Thurbo betrachtet das Geben und Nehmen der Unternehmung und der Angestellten als ausgeglichen, zumal neu 2 Mio. Fr. nachhaltig ins Lohnsystem investiert werden sollen.
Um ein für alle akzeptables Ergebnis vorlegen zu können, fordern die Mitglieder der Gewerkschaftsdelegation:
- Eine Lösung für die Lokführer, die sich in einer Garantiesituation befinden werden.
- Eine Lösung für das Personal, das nicht dem neuen Lohnsystem unterliegt.
Das definitive Resultat der Verhandlungen wird von den jeweiligen Verbänden den Mitgliedern im November zur Abstimmung vorgelegt.
25. September 2023
Thurbo-Mitglieder verlangen substanzielle Verbesserung des neuen Lohnsystems
Ein akzeptabler fester Lohnaufstieg bei der Thurbo AG steht mit der Senkung des Lohnbandmaximums auf der Waagschale, da das neue Lohnsystem praktisch kostenneutral umgesetzt werden soll. Nach 20 Jahren mangelhafter Speisung der verschiedenen Lohnsysteme und den laufenden Mehrbelastungen des Lokpersonals bei Thurbo kann der angedachte feste Lohnaufstieg für die Zukunft Verbesserung bringen.
Dass diese notwendige Verbesserung aber durch das Personal mit der Senkung des Lohnmaximums selbst bezahlt werden soll wird von der Basis nicht akzeptiert. Teilweise wird das ganze neue Lohnsystem aus grundsätzlichen Überlegungen in Frage gestellt.
Es zeigt sich, dass ohne substanzielle Verbesserungen die Probleme beim Lohnaufstieg nicht gelöst werden können. Die Spannungen im Unternehmen sind deutlich spürbar.
Mitgliederversammlung der Verbände
Am 4. September 2023 führten die Gewerkschaft SEV, der Personalverband transfair und der Berufsverband VSLF einen Austausch über die aktuell laufenden Lohnsystemverhandlungen bei der Thurbo durch. Beim Austausch im Kongresszentrum Thurgauerhof in Weinfelden informierte die Verhandlungsdelegation der Verbände über den aktuellen Stand der Verhandlungen zum neuen Lohnsystem Thurbo. Da die Auslegung gewisser Parameter nicht den Vorstellungen der Verhandlungsdelegation entspricht, wurden die Mitglieder nach deren Meinung befragt.
Neues Lohnsystem für das Lokpersonal
Die Geschäftsleitung der Thurbo AG möchte ein neues Lohnsystem für das Lokpersonal einführen. Das Lokpersonal soll neu in einem Lohnband geführt werden. Basis für die Wiederaufnahme der Verhandlungen bildete das Angebot der Geschäftsleitung Thurbo (18 Jahre Aufstieg, CHF 103'000 Maximallohn bei 40-Stunden-Woche). Aufgrund dieses Angebots befürworteten eine Mehrheit der Umfrageteilnehmenden im Frühjahr 2023 die Wiederaufnahme der Verhandlungen.
18 Jahre Aufstieg für alle Neueintretenden
Die Verhandlungsdelegation der Verbände ging davon aus, dass es neu eine Aufstiegskurve – vom Minimum zum Maximum – geben wird (analog SBB). Thurbo möchte allerdings, dass alle Neueintretenden (ohne Dienstjahre als Lokführer Kat. B) vom individuellen Einstiegslohn bis zum Lohnbandmaximum 18 Jahre benötigen.
Überführungsvorschlag seitens Thurbo
Aufgrund des bisher individuellen Aufstiegs ist die Überführung in ein neues Lohnsystem anspruchsvoll. Als Grundlage soll der aktuelle Lohn übernommen werden. Der jährliche Lohnanstieg berechnet sich wie folgt: Differenz zwischen Lohnbandmaximum und aktuellem Lohn geteilt durch 18 Jahre; abzüglich der Erfahrungsjahre als Lokführer Kat. B Normalspur CH. Beispiel: 10 Dienstjahre, aktueller Lohn: CHF 90'000 (CHF 105'932 – CHF 90'000 = CHF 15'932 / 8 Jahre = jährlicher Lohnanstieg von CHF 1’991.50).Der Lohnanstieg pro Jahr ist aber auf maximal 1/18 der Differenz zwischen Lohnbandminimum und -maximum beschränkt. Somit können Mitarbeiter auch trotz neu maximalem Aufstieg von CHF 2'161 länger als total 18 Jahre bis zum Lohnmaximum haben, maximal jedoch 23 Jahre.
Falscher Zeitpunkt für Senkung des Lohnbandmaximums
Während sich die Mitglieder der Verbände grundsätzlich einen festen Aufstieg wünschen, wird die mögliche Senkung des Lohnbandmaximums um fast 5% auf CHF 105'932 nicht goutiert. Thurbo sieht dies vor, um die Kostenneutralität des Lohnsystems zu gewähren. In Anbetracht der aktuellen Teuerung, der laufenden Mehrleistungen, der erhöhten Flexibilität und des dauernden Personalmangels ist die Senkung des Lohnbandmaximums nicht erklärbar. Die Mitglieder fordern deswegen die Beibehaltung des aktuellen Lohnbandmaximums von CHF 110'851. Der SEV hat an seiner Versammlung ebenfalls einem entsprechenden Antrag zugestimmt.
Die Verhandlungsdelegation nimmt diesen Auftrag an die nächste Lohnsystemverhandlungsrunde vom 20. September 2023 mit.
11. September 2023 / HUB
Lohnsystem und GAV Verhandlung Thurbo / Die Verhandlungen werden in konstruktiven Gesprächen fortgesetzt
SEV, VSLF, transfair
1.7.2023
Mit dem Verhandlungsmandat, welches wir nach unserer Befragung im Februar 2023 von unseren Mitgliedern erhalten haben, wurden die Gespräche mit der Arbeitgeberdelegation im Frühjahr 2023 wieder aufgenommen.
Nach zwei Verhandlungsrunden steht ein Angebot seitens Thurbo, mit einem festen Aufstieg während eines definierten Zeitraums, welches aber noch ausgearbeitet werden muss. In diesem Zusammenhang möchten wir daran erinnern, dass Thurbo ein Modell Lokpersonal mit einem Lohnmaximum von CHF103’000 anstelle von CHF 108'000 und dafür einem festen Aufstieg von 18 Jahren vor Beginn der neuen Verhandlungsrunden vorgeschlagen hat. Die Lohnmassnahmen 2023 sollen in das neue System integriert werden.
Ob die Wertigkeit der Senkung des Lohnmaximums mit den aktuell diskutieren Aufstiegsjahren und weiteren Parametern den Erwartungen von Seite Arbeitnehmer entspricht, ist noch nicht definitiv verhandelt. Bisher wurde nur über ein neues Lohnsystem für das Lokpersonal diskutiert, jedoch ist die Verhandlungsgemeinschaft der Verbände bestrebt, auch Verhandlungen für die anderen Personalkategorien zu führen.
Die nächste Verhandlungsrunde findet am 20. September statt und wir hoffen, dass die Verhandlungen bis Ende des Jahres abgeschlossen werden können.
Wir werden über den Verlauf der weiteren Verhandlungen informieren. Im Verlauf des Sommers sind Informationsveranstaltungen der einzelnen Organisationen geplant, die Daten zu den Anlässen folgen.
Nach Abschluss der Verhandlungen ist geplant, dass die Mitglieder der Verbände über die Annahme eines neuen Lohnsystems entscheiden können.
Umfrage zum Lohnsystem bei Thurbo
Alle drei Sozialpartner bei Thurbo, SEV, transfair und VSLF haben ihren Mitgliedern eine Umfrage zu den geplanten Neuverhandlungen zum Lohnsystem versendet. Ziel ist es, die Einschätzungen und Forderungen der Basis abzuholen.
Wir bitten an der Umfrage teilzunehmen, um möglichst eine breite Grundlage für die Verhandlungen zu erhalten. Die Umfrage bitte mit beiliegendem Couvert bis 6. März 2023 zurücksenden. Danke.
VSLF, 13. Februar 2023 LU/HG
Teams-Treffen Lohnverhandlung Thurbo
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen.
Die Lohnverhandlungen mit der Thurbo AG sind, vorbehaltlich der Genehmigung der entsprechenden Gremien und des Verwaltungsrats, abgeschlossen. Jetzt möchten wir gerne mit euch Rücksprache nehmen und aus erster Hand informieren.
Ein weiteres Thema ist das Lohnsystem Thurbo, welches immer noch auf eine Verbesserung harrt. Und aus aktuellem Anlass sind auch die Schichtmodelle ein Diskussionsthema.
Wir sind für euch über Teams erreichbar am:
Dienstag, 15. November 2022 zwischen 9 – 10:30 h und 16 – 17:30 h.
Der Link für das Teams-Treffen senden wir euch auf euere E-Mail.
Bitte sendet uns max. eine Stunde vorher ein E-Mail an: thurbo@vslf.com.
Auch weitere Thurbo Kollegen sind willkommen.
Wir freuen uns auf den Austausch.
VSLF 04. November 2022 HG
Informationen zur Beendigung der Verhandlungen für ein neues Lohnsystem Thurbo
Am 29. April 2022 informierten wir gemeinsam mit Thurbo und den anderen Personalverbänden, dass unter den aktuellen Umständen auf die Wiederaufnahme von Verhandlungen für ein neues Lohnsystem verzichtet wird. Wir möchten euch hiermit weitere Informationen und Hintergründe zu diesem Entscheid mitteilen.
Klares Mandat von der Mitgliederversammlung im Herbst 2021
Im Herbst 2021 haben uns MitgliederInnen der Personalverbände das Mandat zur Sistierung der Verhandlungen gegeben. Mit einer Petition haben wir eine Gleichbehandlung von Thurbo analog der Muttergesellschaft SBB und ein branchenübliches Lohnsystem mit einem garantiertem Lohnaufstieg in absehbarer Zeit gefordert.
Thurbo hat die gleichen Mittel wie im Herbst 2021
An der Sozialpartnersitzung im April 2022 diskutierten wir, ob wir die Verhandlungen für ein neues Lohnsystem wieder aufnehmen sollen. Dabei hat Thurbo uns informiert, dass sie, wie erwartet, nicht mehr finanzielle Mittel zur Verfügung haben, um das neue Lohnsystem zu finanzieren. Schlussendlich hätten nur noch Kompensationen durch das Personal eine leichte Verbesserung des Aufstiegs gebracht. Dies ist aus unserer Sicht sehr einseitig, da das Personal eine Lohnmaximumsreduktion auf CHF 103'000 hätte hinnehmen müssen.
Wir konnten ein neues Lohnsystem, bei welchem der Aufstieg mehr als doppelt so lange dauert wie bei der SBB, nicht annehmen, da dies womöglich auch als Präjudiz für andere Eisenbahnverkehrsunternehmen dienen könnte.
Mitgliederversammlung VSLF-Thurbo vom 27. Juni 2022 in Winterthur
An unserer Mitgliederversammlung gab es Fragen, warum man nicht wenigstens das letzte Resultat der Verhandlungen akzeptiert hätte, damit man wenigsten einen festen Lohnaufstieg hätte. Man diskutierte, dass mit einer Akzeptanz des minimen Angebots keine wirkliche Verbesserung erreicht worden wäre, zumal alle Kollegen, welche gegen 103'000 Fr. gehen, nicht mehr weiter auf 108'000 Fr. aufsteigen könnten. Eine der offenen Fragen ist auch, ob das letzte diskutierte Modell auch für alle anderen Angestellten bei Thurbo gelten würde, besonders der Abbau des Lohn-Maximum um ca. 5%.
Aussichten/Lohnverhandlungen 2023
Im Herbst finden die Lohnverhandlungen für das Jahr 2023 statt. Wir erwarten eine deutliche Lohnsummenerhöhung, nicht zuletzt wegen der aktuellen Teuerung. Ausserdem erzielte Thurbo im Coronajahr 2021 einen Gewinn. Es wäre an der Zeit, die Lohnmassnahmen der letzten 20 Jahre zu kompensieren.
VSLF 5. Juli 2022
Mitgliederversammlung VSLF Thurbo
Liebe Kolleginnen und Kollegen
Gerne laden wir euch am Montag, 27. Juni 2022 ab 14:00 Uhr zu unserer diesjährigen Mitgliederversammlung ins Restaurant National in Winterthur ein (Stadthausstrasse 24 gegenüber Bahnhof Winterthur).
Themen:
- Aktuelles von der Thurbo
- Informationen zur Beendigung der Verhandlungen für ein neues Lohnsystem
- Informationen von anderen Bahnen und VSLF Intern
- Fragerunde / Allgemeines
Im Anschluss offeriert der VSLF-Thurbo einen Apéro.
Alle LokführerInnen von Thurbo, auch NichtmitgliederInnen, sind herzlich eingeladen. Wir freuen uns auf einen regen Austausch!
Freundliche Grüsse
Vorstand VSLF Thurbo
Lukas Urech
VSLF, 3. Juni 2022
Bestehendes Lohnsystem wird weitergeführt
Thurbo und die Verhandlungsgemeinschaft SEV, transfair und VSLF hatten am 28. Oktober 2021 aufgrund der Rückmeldungen aus den Mitgliederversammlungen vereinbart, die Verhandlungen über ein neues Lohnsystem auszusetzen und im Frühling 2022 eine Wiederaufnahme zu prüfen.
Am 13. April 2022 haben die Sozialpartner Thurbo über die Wiederaufnahme der Verhandlungen beraten. Thurbo hat Verhandlungsbereitschaft signalisiert und substanzielle Mittel für die Weiterentwicklung des bestehenden Lohnsystems in Aussicht gestellt. Allerdings verfügt Thurbo nicht über die erforderlichen Mittel, um das gleiche Lohnsystem wie das SBB-Lokpersonal mit einem Aufstieg innert zehn Jahren vom Lohnbandminimum zum -maximum zu finanzieren. Unter Berücksichtigung des höheren Lohnbandmaximums beim Lokpersonal von CHF 108‘300 (SBB CHF 103‘500) und der geringeren Arbeitszeit von 40- Stunden pro Woche (SBB 41-Stunden-Woche) wären Kompensationsmassnahmen seitens Personal erforderlich gewesen. Die Sozialpartner hätten sich auf einen Kompromiss zwischen dem heutigen Lohnsystem von Thurbo und dem Modell der SBB einigen müssen.
Der Verhandlungsgemeinschaft (VG) der Verbände war von Anfang an bewusst, dass das SBB Modell nicht möglich war. Sie hatten von ihren Mitgliedern aber den klaren Auftrag bekommen, dass ein schnellerer Anstieg von deutlich unter 20 Jahren erzielt werden muss. Thurbo konnte dafür die notwendigen Mittel nicht zusätzlich bereitstellen, zumal die in Aussicht gestellten substanziellen Mittel durch eine Kompensation von Seiten Personal neutralisiert worden wäre. Aufgrund dieser weit auseinander liegenden Ausgangslage ist die VG zum Schluss gekommen, unter diesen Umständen zum aktuellen Zeitpunkt auf die Wiederaufnahme von Verhandlungen für ein neues Lohnsystem zu verzichten.
Damit bleibt der GAV 2018 mit dem bestehenden Lohnsystem in Kraft. Die Sozialpartner verhandeln jeweils im Herbst über die Lohnmassnahmen für das kommende Jahr. Beide Parteien können zu einem späteren Zeitpunkt neue Verhandlungen beantragen.
Kreuzlingen, 29. April 2022
Für Auskünfte stehen zur Verfügung:
- Claudia Bossert, Unternehmensleiterin Thurbo, Tel. +41 71 554 00 11
- Claude Meier, Gewerkschaftssekretär SEV, Tel. +41 71 223 80 30
- Hubert Giger, Präsident VSLF, Tel. +41 44 431 99 16
- Werner Rüegg, Regionalsekretär transfair Region Ost, Tel. +41 79 610 70 10
Uniform Tragpflicht beim Lokpersonal Thurbo
Während den BAR-Verhandlungen im Sommer 2019 betreffend der Wegzeiten wurde ausdrücklich betont, dass das Tragen einer Uniform für das Lokpersonal nicht obligatorisch ist; aus diesem Grund verzichteten wir auf Forderungen von Wegzeiten vom Garderobenkasten bis zu den Fahrzeugen. Diese Grundlage wurde auch von der Verhandlungsdelegation von Thurbo, inkl. Mitgliedern der Geschäftsleitung, nicht in Frage gestellt.
In sämtlichen Unterlagen von Thurbo und im Vorwort der Broschüre zu den "Tragevorgaben für das Lokpersonal" vom November 2020 steht geschrieben: "Bei Thurbo kann das Lokpersonal wählen, ob es in Berufskleidern oder privater Kleidung arbeitet".
Obligatorium bei bisherigen Mitarbeitern
Nun wurde die Tragpflicht bei allen LokführerInnen, welche die letzten Jahre Dienstkleider bestellten, im Nachhinein zum Obligatorium erklärt. Diese nachträglich eingeführte Tragpflicht betrifft ca. 90% der LokführerInnen. Aktuell will Thurbo ein "Ausstiegsreglement" erarbeiten, wo festgelegt werden soll, unter welchen Bedingungen die bisherigen Mitarbeiter von der Uniformpflicht aussteigen können. Die Bürokratie findet auch hier immer neue fruchtbare Arbeitsfelder.
Obligatorium bei neuen Mitarbeitern
Für neu angestellte Mitarbeitende ist die Tragpflicht im Arbeitsvertrag vorgeschrieben und gemäss Thurbo ist deren Akzeptanz eine Grundbedingung für die Anstellung.
Folgen
Als Sozialpartner müssen wir leider feststellen, dass man sich bei Thurbo offenbar nicht an Abmachungen und Zusagen halten will, was wir – auch in Hinsicht auf künftige Verhandlungen – sehr bedauern.
Warum Thurbo unbedingt ein Obligatorium einführt, obwohl 90% des Lokpersonals die Uniform bereits freiwillig bestellte, ist unverständlich und ganz sicher kein Mehrwert für die Firmenkultur.
Die Kosten für die Uniform belaufen sich auf einmalig knapp 1 Million Franken und die jährlich wiederkehrenden Kosten werden auf rund 300'000 Franken geschätzt. Es ist bemerkenswert, dass in Zeiten von knappen Haushaltskassen bei der öffentlichen Hand derartige Summen für nicht betriebsnotwendige Ausgaben bei einer Bahn freigegeben werden können.
Ob das Personal dieses Vorgehen schätzt, wird sich zeigen. Verlorenes Vertrauen aufzubauen bedarf vertrauensbildenden Massnahmen, ist aufwendig und langjährig.
VSLF Nr. 714, 16. April 2022 HG