Vorstandsausflug Zgraggen Brennerei Lauerz und Schifffahrt Vierwaldstättersee
Eindrücke vom Sektionsausflug nach Willisau
Impressionen Sektionsausflug 24.05.22
Artilleriefestung Vitznau und Alpkäserei Chäserenholz
Sektions Generalversammlung 2021
Wir laden euch ganz herzlich zur diesjährigen SGV im Café Sowieso in Luzern ein!
Anträge sind bis am 15. Oktober 2021 an luzern(at)vslf.com zu senden.
Melde dich bitte via das Formular unten zur SGV an. Anmeldeschluss ist der 5. November 2021.
Wir freuen uns auf dich.
Viele Grüsse und bis Bald
Vorstand Sektion Luzern-Gotthard
Eindrücke vom Vorstandsausflug Aareschlucht und Brienzer Rothorn
Eindrücke vom Freizeitanlass auf dem Hof Obermettlen
Anmeldung zur GV zwingend via E-Mail an: luzern@vslf.com
Eindrücke vom Vorstandsausflug auf den Pilatus
Kooperation SBB / SOB im Fernverkehr – Produktionspool Lokpersonal in Erstfeld
SEV / VSLF / KVöV / transfair
Bern, 17. Juni 2020
Information an das Lokpersonal SBB in Erstfeld
Per Fahrplanwechsel am 13.12.2020 übernimmt die SOB den Betrieb der Gotthard-Bergstrecke. Damit alle SBB-Lokführer ihren Dienstort Erstfeld behalten können, wollen SOB und SBB per Fahrplanwechsel einen Produktionspool in Erstfeld schaffen. So können diese SBB-Lokführer ihre vielfältigen Kompetenzen weiterhin bei abwechslungsreichen Einsätzen nutzen, also auch im Fernverkehr – was auch aus Arbeitgebersicht interessant ist.
Mit dem «Pooling», sprich dem Zusammenlegen von SBB- und SOB-Lokpersonal, bleiben alle bestehenden SBB-Lokpersonalstellen in Erstfeld vorerst erhalten. Jedoch werden künftig natürliche Abgänge von SBB-Mitarbeitenden (wie Pensionierungen oder eigene Kündigungen) soweit durch Neuanstellungen bei der SOB ersetzt, bis die Anzahl an SOB-Mitarbeitenden im Produktionspool dem Personalbedarf zur Deckung der SOB-Leistungen entspricht.
Vertraglich ist ein Personalverleih des Lokpersonals der SBB in Erstfeld an die SOB vorgesehen. Die SOB wird für die Personaleinsatzplanung für das gesamte Lokpersonal in Erstfeld zuständig sein. Die SBB-Mitarbeitenden behalten jedoch den Arbeitsvertrag der SBB. Der GAV SBB bleibt für sie gültig, ausser dem Anhang IV (Besondere Arbeitszeitregelungen für die Betriebsmitarbeiter/innen). Auch soll für sie zukünftig anstelle der SBB-BAR 131.3 der Anhang 1 des GAV SOB gelten. Die Unterschiede zwischen diesen SBB-Arbeitszeitbestimmungen und den SOB-Regelungen sind jedoch nicht sehr gross und betreffen vor allem die durchgehende Arbeitszeit und die Pausenregelungen.
Der Produktionspool wurde von SBB und SOB zuerst ohne Einbezug der Verhandlungsgemeinschaft (VG) von SEV, VSLF, transfair und KvöV erarbeitet. Seitens SBB wurde eine Konsultation der Verbände im Sinne des Leitfadenverfahrens abgelehnt, obwohl für das SBB-Personal grosse Auswirkungen entstehen. Die VG wurde dann vor die Wahl gestellt, eine Variante im oben umrissenen Sinn (Produktionspool) zu unterstützen oder eine Variante, bei welcher jede Bahn ihre Arbeit auf eigene Faust organisiert. Weil der Verzicht auf Kooperation zu einem Dienstortwechsel für sieben SBB-Lokführer führen würde, letztere aber dem Arbeitsort Erstfeld hohe Priorität beimessen, favorisierte die VG die Variante mit dem Produktionspool.
Die Details der Umsetzung werden in einer Vereinbarung zwischen SBB, SOB und der VG festgehalten.
Jürg Hurni, SEV Zentralsekretariat, Steinerstrasse 35, Postfach 1008, 3000 Bern 6, www.sev-online.ch
Ergänzende Information VSLF zur Vereinbarung zum Produktionspool Lokpersonal SOB / SBB P in Erstfeld
Seit 2018 ist bekannt, dass die FV-Leistungen der Gotthard-Panorama-Strecke durch die SOB gefahren wird und diese dazu einen Depotstandort für das Lokpersonal, nicht jedoch für das Zugpersonal, in Erstfeld aufbauen wird.
Nach zwei Jahren Planung haben die SBB informiert, dass der ursprünglich geplante Pool für gemeinsame Dienste nicht zustande kommt. Der SBB-Zugpersonalstandort Erstfeld wird geschlossen und die betroffenen Kollegen versetzt. Für das Lokpersonal hat die SBB den Sozialpartnern zwei Varianten präsentiert:
Variane 1:
Die SBB und SOB betreiben getrennte Depots und produzieren ihre eigenen Leistungen. Dies bedeutet für das SBB-Depot Erstfeld eine sofortige Stellenreduktion um 7 Lokführer und einer Rayonreduktion auf 1 Fahrzeug und 1 Strecke im RV. (Flirt/S2). Ob diese unproduktive Zusammenstreichung in dieser Form umgesetzt worden wäre, hat der VSLF stets angezweifelt. Das zum Vergleich jeweils herbeigezogene Depot Beinwil wurde zum Fahrplanwechsel im Dez. 2019 mit weiteren Strecken und Fahrzeugen ausgestattet, was die angedrohte Variante 1 direkt widerlegt.
Variante 2:
Die SBB und SOB betreiben die Leistungen in Form eines gemeinsamen «Produktionspools». Dies bedeutet, dass die Planungshoheit und Vorgaben bei der SOB zu liegen kommen. Das SBB-Personal in Erstfeld wird an diesen «Pool» verliehen, womit sie SOB-Vorgaben unterliegen. Um dies rechtlich abzusichern, würden sie auf wesentliche GAV-Artikel verzichten. Diese Variante ist durch den Erhalt der Gotthard-Bergstrecke attraktiv. Eine Zustimmung zum Verleih ist auf freiwilliger Basis durch das Lokpersonal Erstfeld abzugeben. Die Anzahl SBB-Stellen wird durch absehbare Pensionierungen um 7 auf 13 Stellen verringert.
Früh zeichnet sich ein Einvernehmen der meisten Beteiligten für die Variante 2 ab. Von den Kollegen in Erstfeld wurde ebenfalls diese Variante bevorzugt. Der VSLF hatte hierzu stets Vorbehalte da von einem Lokführer-Pool, wie anfänglich angedacht, in dieser Form nicht mehr gesprochen werden kann.
Aus Sicht der SOB können ein Teil der Leistungen von SBB Personal gefahren werden, was zumindest in der Anfangsphase unterstützend wirkt. Für die SBB stellt es eine elegante Lösung dar. Es werden minime interne Aufwände generiert, Konflikte mit dem Lokpersonal werden verhindert und die Verantwortung für die Entscheide werden vollumfänglich auf die SOB abgewälzt.
Fehlendes Einverständnis zur Personalverleihung hat für die Kollegen eine Versetzung an einen anderen Standort zur Folge.
Von Seite VSLF wurden mehrfach Vorschläge eingebracht, die Variante 2 so zu gestalten, dass unter Einhaltung beider GAV und beider BAR Dienste geplant werden können. Uns wurde die Machbarkeit nicht widerlegt. Dennoch wurden unsere Vorschläge mit der Begründung der materiellen und der organisatorischen Mehraufwendungen abgelehnt.
Eine von uns erbetene Schattenplanung wurde in Folge des angeblich enormen, administrativen Aufwandes nicht weiterverfolgt. Genau solche Pläne sollten jedoch mit SOPRE gemäss deren Vorgaben problemlos gerechnet werden können.
Zusätzlich finden aktuell Gespräche zur BAR-Änderung mit der SOB statt. Eine Harmonisierung mit den SBB-BAR würde eine grosse Vereinfachung in der Planung darstellen und gemischte Dienste ermöglichen. Dies würde auch für Erstfeld eine neue Ausgangslage darstellen.
Wir stellten fest, dass unsere Überlegungen nicht einbezogen wurden. Bereits in der Anfangsphase fand die Variante 2 von Seiten SEV / LPV starke Zustimmung. Auch transfair und KVöV stimmen der Variante 2 zu, obwohl sie kein betroffenes Personal vertreten.
Aus unserer Sicht hat sich die Frage gestellt, ob mit der favorisierten Variante 2 und der Verleihung von SBB-GAV-Personal an eine andere Unternehmung und der teilweisen Unterstellung unter fremde GAV-Regelungen ein Präjudiz für die Zukunft geschaffen wird.
Stets war der Rechtsdienst der SBB mit zwei Personen, neben Vertretern Arbeitszeit und HR, sowie der Linie bei der Erarbeitung involviert und eine Alternative zu den beiden Varianten wurde nie in Betracht gezogen. Bedenken des VSLF wurden jeweils mit dem Verweis auf die ähnlichen Arbeitsanstellungen bei der SOB zu neutralisieren versucht. Dies hätte im Falle einer zukünftigen Kooperation unter allenfalls schlechteren Bedingungen allerdings weitreichende Folgen. Nicht nur für das Lokpersonal, sondern für das gesamte SBB Personal.
Weiter erinnern wir daran, dass auch in Erstfeld der S-Bahn-Verkehr nicht zwingend durch die SBB betrieben werden muss und diese seit Jahren RV-Leistungen im grossen Umfang an andere Unternehmungen und Tochterfirmen abgibt. Hier erachten wir es als unsere Aufgabe, neben regionalen Lösungen auch weitreichendere strategische Überlegungen einzubeziehen, welche grosse Konsequenzen zur Folge haben könnten.
Wir erhielten von der SBB die Information, dass es bisher bei der SBB keine solche Personalverleihungen gegeben hat und es nicht als Präjudiz gedacht sei. Weitere Personal-Verleihe müssten jeweils mit den Sozialpartnern verhandelt werden. Auf unsere Intervention ist in der Vereinbarung festgehalten, dass dieser Personalverleih weder Vorbild noch Präjudiz für weitere, zukünftige Kooperationen und Personalverleihe sei.
Aufgrund dieser Zusicherungen der SBB bezüglich der Personal-Verleihung und aus Rücksicht auf die Ungewissheit unserer Kollegen in Erstfeld hat der VSLF die Vereinbarung zur Version 2 unterzeichnet. Trotzdem lehnt der VSLF die Personalverleihung aus grundsätzlichen Überlegungen ab.
Wir sind froh, einer für die Kollegen in Erstfeld passenden Lösung zustimmen zu können. Dass durch SBB keine optimalere Lösung für unsere Kollegen in Erstfeld, zumal viele kurz vor der Pensionierung, gefunden wurde und diese somit an die SOB ausgeliehen werden, bedauern wir.
Standorte Sargans und Chur
Zu den Standorten gibt es Aktuell keine neuen Informationen. Die Leitung P-O-BP-ZFR-OT hat offenbar entschieden, strikt nach GAV vorzugehen und einzig die PEKO zu involvieren. Ob eine reine GAV-Lösung hilfreich ist, die gegenseitige Kulanz zu fördern, welche während der Corona-Pandemie beim Lokpersonal beispielhaft funktioniert hat, bezweifeln wird. Der Personalmangel macht sich bereits jetzt bemerkbar und mit dem Vollbetrieb ist die Situation wie am letzten Jahreswechsel.
Ein "Leitfadenverfahren Reorganisation" hat auf Anfrage des VSLF die SBB mit der Begründung abgelehnt, dass die Reorganisation nicht von der SBB heraus kam, sondern von aussen "aufgezwungen" wurde.
Solange die Dienstpläne der SOB nicht erstellt sind und nicht bekannt ist, ob die SOB wirklich alle ihre Leistungen selber erbringt, sind verlässliche Aussagen nicht möglich.
VSLF Nr. 639, 17. Juni 2020 RM/SG/HG
Freizeitanlass 2020 findet statt!!!
Gemütlicher Grillplausch im Pavilion Ober-Kapf in Emmenbrücke
GV Sektion Luzern-Gotthard 08.11.19
Die Sektion Luzern-Gotthard führt ihre Generalversammlung dieses Jahr am 08. November ab 14.00h im Restaurant Unterlachenhof in Luzern durch. Genaue Details entnehmt Ihr dem Einladungbüchlein.
Besichtigung MONS-Brauerei 04.07.19
Der Freizeitanlass der Sektion Luzern-Gotthard fand dieses Jahr in der MONS-Brauerei in Kriens statt. Wir durften erfreulich viele Mitglieder begrüssen und freuen uns darauf nächstes Jahr wieder einen Anlass durchzuführen!